Von: mk
Brixen – Die Stadt Brixen sagt Randalierern den Kampf an. Vizebürgermeister Ferdinando Stablum hat eine Verordnung erlassen, mit der im Bereich des Zug- und Busbahnhofs der Konsum von alkoholischen Getränken verboten wird.
Begründet wird die Maßnahme mit zahlreichen Meldungen, die bei der Stadtverwaltung eingegangen seien. Im Rahmen von Kontrollen sei festgestellt worden, dass es in der Umgebung des Bahnhofs auch tagsüber immer wieder zu Sachbeschädigungen kommt. Glasscherben, die auf dem Boden herum liegen, und demolierte Straßenausstattung werden in der Verordnung ebenfalls angeprangert.
So eine Situation trage zum „städtischen Verfall“ bei, heißt es in der Verordnung. Die Folge seien rüpelhaftes Verhalten und Schlägereien. Die Sicherheit von Pendlern und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs, die den Ort stark frequentieren, werde gefährdet.
Das Alkoholverbot ist am 5. Dezember in Kraft getreten und gilt vorerst ein Jahr lang. Während Erwachsene im gesamten Bahnhofs- und Busbahnhofsbereich keinen Alkohol und keine Spirituosen in unverschlossenen Behältern oder Gefäßen mitführen dürfen, ist Minderjährigen selbst der Besitz von Alkohol in verschlossenen Gefäßen und Behältern nicht gestattet.
Wer die Bestimmungen missachtet, muss mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von 50 bis 300 Euro rechnen. Zuwiderhandelnde sind weiters verpflichtet, eventuell zurückgelassene Abfälle zu entfernen und den Ort zu verlassen. Der Alkohol wird beschlagnahmt.
Unter “Bahnhofsbereich” versteht die Stadtverwaltung ein recht weitläufiges Gebiet. Darunter fallen die öffentlich zugänglichen Bereiche in der Ing.-Etzel-Straße, der Bahnhofsplatz, der Bereich vor dem Bahnhof und der Bahnhof selbst, die Bahnhofstraße bis zum Kreisverkehr mit der Feldthurner Straße, der gebührenpflichtige Parkplatz des Mobilitätszentrums und alle Bereiche des Mobilitätszentrums sowie die Mozartallee bis zum Kreisverkehr mit der Alpinistraße.
Zum Busbahnhof in der Dantestraße wird hingegen auch die Zone rund um die Universität, das Gebiet zwischen dem Fußgängerbereich, die Kreuzgasse sowie das zum Forum und zum Astra gehörende Gebiet gezählt, das die Romstraße mit dem Fußgängerbereich verbindet.
Von dem Verbot ausgenommen ist der Konsum von alkoholischen Getränken in öffentlichen Lokalen bzw. im Abstand von höchstens fünf Metern zu diesen. Ausnahmen sind auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit entsprechender Genehmigung vorgesehen. Die Betreiber werden allerdings verpflichtet, nach Beendigung des Konsums alle in unmittelbarer Nähe des Lokals oder des Ortes, an dem die Veranstaltung stattfand, zurückgelassenen Behälter einzusammeln.