Elf Obdachlose in Meran angezeigt

Razzia in verlassenem Haus – drei Männer in Haft

Dienstag, 11. Dezember 2018 | 12:58 Uhr

Meran – Die Carabinieri von Meran haben drei Männer verhaftet und ins Bozner Gefängnis gebracht – in Ausführung eines Vollstreckungsbefehls des Bozner Untersuchungsrichters auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei Männer – zwei Algerier und ein Marokkaner – gehören zu jenen elf Personen, die am 28. November von den Carabinieri in einem verlassenen Gebäude ausfindig gemacht wurden.

Gemeinsam mit Vertretern des siebten Regiments aus Leifers sowie dem Drogenspürhund Nico hatten die Meraner Carabinieri eine Razzia durchgeführt. Elf Personen mit Migrationshintergrund hatten sich offenbar in dem Gebäude häuslich niedergelassen – unter äußerst bedenklichen hygienischen Bedingungen.

Gegen fünf der Obdachlosen lag bereits ein Dekret zur Abschiebung vonseiten des Quästors vor. Die elf Betroffenen wurden wegen Hausfriedensbruchs, aber auch wegen unerlaubten Abzwackens von Strom und somit wegen Diebstahls angezeigt.

Ihnen war es gelungen, für elektrische Beleuchtung im ganzen Gebäude zu sorgen, eine kleine Küche in Betrieb zu setzen und mehrere Fernseher sowie weitere Geräte, die Ström benötigen, zu nutzen.

Gegen drei Männer werden jedoch weit schwerere Vorwürfe erhoben, nachdem die Carabinieri ein Magazin gefunden hatten, wo 14 Fahrräder gelagert wurden, die in den Wochen zuvor in Meran gestohlen worden waren. Einige der Fahrräder sind von beachtlichem Wert.

Dank Drogenhund Nico konnten die Ordnungshüter außerdem 200 Gramm Haschisch sowie eine geringere Menge an Kokain ausfindig machen. Gefunden wurde zusätzlich eine Präzisionswaage.

Im Verlauf der Durchsuchung entdeckten die Carabinieri zudem Einbruchswerkzeug sowie Computer, Kameras und andere Gegenstände illegaler Herkunft. Sämtliches Material wurde beschlagnahmt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern mehrere Vergehen vor, die von Drogenhandel bis Hehlerei reichen. Dem Antrag auf Untersuchungshaft wurde deshalb stattgegeben, weil der Ermittlungsrichter zum Schluss kam, dass Wederholungsgefahr besteht – angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen über kein fixes Einkommen verfügen.

Weil Adventszeit ist und sich derzeit viele Touristen in Südtirol aufhalten haben auch Kleinkriminelle Hochkonjunktur. Diese Tatsache wurde vom Richter ebenfalls berücksichtigt.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt