Urteil des Rechnungshofs

Sanitätsbetrieb-Mitarbeiter muss für Auffahrunfall zahlen

Freitag, 04. Mai 2018 | 09:26 Uhr

Bruneck/Bozen – 1.000 Euro soll Sanitätsbetrieb-Mitarbeiter Hans Klammer an die öffentliche Hand zurückzahlen, weil er am Brunecker Nordring mit dem Dienstwagen einen Auffahrunfall verursacht hat, berichtet das Tagblatt Dolomiten. So lautet zumindest das Urteil des Rechnungshofs – weil er „fahrlässig“ gehandelt habe. Die Gewerkschaften laufen allerdings Sturm.

Der Verkehrsunfall hat sich im November 2016 ereignet. Klammer war in Richtung Nordring auf einen Lkw aufgefahren, der abgebremst hatte. Weil er angegeben hatte, in diesem Moment in den Rückspiegel geschaut zu haben, forderte die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Schadenersatz.

Auch das Richterkollegium ist nun zur Ansicht gekommen, dass der Auffahrunfall mit der nötigen Aufmerksamkeit des Autolenkers vermeidbar gewesen wäre. Reinhard Innerhofer vom Gewerkschaftsbund CGIL/AGB für öffentliche Bedienstete kritisiert, dass Hunderte von Mitarbeitern sich mit dem Urteil in Gefahr begeben würden, mit dem eigenen Hab und Gut zu haften.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Pustertal