Von: mk
Bozen – Wegen des Vorwurfs, einen Arglosen übervorteilt zu haben, müssen sich im Februar eine 55-Jährige aus Bozen und ihre Tochter vor Gericht verantworten. Sie werden verdächtigt, einen 60-jährigen Mann, der psychisch labil sein soll, um rund 20.000 Euro erleichtert zu haben.
Enge Verwandte des Mannes hatten voriges Jahr Anzeige erstattet, nun kommt es zur Hauptverhandlung. Den Angehörigen war aufgefallen, dass vom Konto des 60-Jährigen immer wieder Geldbeträge abgebucht worden waren, um verschiedene Rechnungen zu zahlen. Die Dienste hat aber nicht der Mann selbst in Anspruch genommen, sondern das Geld kam den beiden Frauen zugute – unter anderem für Zahnarztrechnungen.
Die beiden Frauen haben sich jedoch stets verteidigt und erklärt, dass das mutmaßliche Opfer eine romantische Beziehung mit der 55-Jährigen eingegangen war. Die Abhebungen auf der Bank seien stets abgesprochen worden und der Mann habe dazu die Erlaubnis gegeben.
Demnach argumentiert auch Rechtsanwalt Nicola Nettis, der die beiden Frauen vor Gericht verteidigt, dass sich der Mann der Abbuchungen vom eigenen Konto durchaus bewusst gewesen sei und dass einen guten Grund dafür gegeben habe.
Der Mann selbst soll inzwischen nicht mehr zu einer vertrauenswürdigen Aussage imstande sein, da er inzwischen aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes den Bezug zur Realität verloren haben soll.
Die Verwandten gingen sogar so weit und erwirkten vor Gericht, dass dem 60-Jährigen ein Sachwalter zur Seite gestellt wird, um finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Offenbar befürchteten sie, dass das mutmaßliche Opfer nicht mehr in der Lage war, seine Entscheidungen in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu treffen.
Die Beträge, die vom Konto abgehoben wurden, waren zwar nie sehr hoch, dafür kam es aber relativ häufig dazu. Schließlich läpperte sich die Summe von 20.000 Euro zusammen. Die Frauen behaupten, dass der Mann geistig klar gewesen sei, als er die Erlaubnis dazu gab.
Vor Gericht muss nun entschieden werden, ob der 60-Jährige von den Frauen übervorteilt wurde, oder nicht. Um Klarheit zu schaffen, könnte das Gericht möglicherweise schon beim Beginn des Prozesses eine Überprüfung der Einsichts- und Willensfähigkeit des 60-Jährigen anordnen.