Von: mk
Bozen – Derzeit ermittelt die Bozner Staatsanwaltschaft gegen neun Männer, die werden verdächtigt, sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung von einer Minderjährigen angenommen zu haben. Die heikle Untersuchung wegen Prostitution von Minderjährigen wird von Staatsanwalt Andrea Sacchetti geleitet.
Medienberichten zufolge scheinen die Vorwürfe in zwei der neun Fälle besonders schwer zu wiegen. Wie die Untersuchung ergab, sollen die Betroffenen seit knapp drei Jahren die Treffen mit den Freiern organisiert und davon profitiert haben.
Die damals Minderjährige ist mittlerweile volljährig. Das ändert allerdings nichts am mutmaßlichen Tatbestand.
Von den sieben Freiern, die angeblich sexuellen Kontakt mit der Minderjährigen gehabt haben, wollen einige offenbar einen gerichtlichen Vergleich anstreben.
Andere haben sich hingegen sofort verteidigt und erklärt, dass sie nicht gewusst hätten, dass es sich um eine Minderjährige handelte. Sollte dafür kein Gegenbeweis gefunden werden, sind die Vorwürfe hinfällig.
Die Staatsanwaltschaft setzt die Untersuchung allerdings fort, wobei neue Anhörungen durchgeführt und die Telefondaten kontrolliert werden.
WAS BISHER BERICHTET WURDE (16.09.2016)
Viele werden sich noch an den Bozner „Rubygate-Skandal“ erinnern. Derzeit ermittelt die Bozner Staatsanwaltschaft in einem ähnlich gelagerten Fall gegen neun Männer, die werden verdächtigt, gegen Bezahlung sexuelle Kontakte mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Die heikle Untersuchung wird von Staatsanwalt Andrea Sacchetti geleitet, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Um die Ermittlung, die bereits vor einer Woche eingeleitet worden sein soll, nicht zu gefährden, herrscht strengstes Stillschweigen. Nur wenige Details sickerten durch. Demnach soll die Minderjährige ihre Kunden bereits über einen längeren Zeitraum empfangen haben. Vermutlich wurden die Verdächtigen von den Fahndern beschattet, abgehört und möglicherweise auch gefilmt.
Einige der neun Männer sollen die junge Frau mehrfach aufgesucht haben, andere seien nur einmal bei ihr gewesen.
Der Vorwurf, der im Raum steht, ist schwerwiegend: Es geht um Prostitution von Minderjährigen, da Hinweise vorliegen sollen, wonach die Minderjährige für ihre Dienste bezahlt worden sei.
Das Mädchen ist inzwischen volljährig. Ob sie den Kontakt zu den Ermittlern aufgenommen hat, ist vorerst unklar. Zweifel bestehen auch, ob die Kunden wussten, dass die Jugendliche minderjährig war.
Im Fall einer Verurteilung drohen den Verdächtigen eine Haftstrafe von sechs bis zwölf Jahren sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 bis 150.000 Euro. Dies gilt für alle Personen, die Minderjährige der Prostitution zuführen.
Zur Erinnerung: Im Jahr 2011 war der Bozner Rubygate-Skandal geplatzt, bei dem es zwischen zwei minderjährigen Mädchen und einer Reihe von Männern in einer Bozner Wohnung zu sexuellen Kontakten gekommen war. Gegen 19 Personen wurde damals ermittelt. Die Hälfte der Tatverdächtigen schloss Vergleiche ab, gegen die anderen wurde das Verfahren schließlich eingestellt.
Wie Richter Carlo Busato in seiner Begründung schrieb, sei zwar belegt, dass die Betreffenden sexuelle Kontakte zu den Mädchen gehabt hätten. Nicht bewiesen worden konnte aber, dass die Männer wussten, ob die Mädchen zu dem Zeitpunkt minderjährig waren oder nicht.