Drei Minderjährige sind die mutmaßlichen Opfer

Sexuelle Belästigung: Fall des Schulbusfahrers Thema auf RAI 1

Donnerstag, 29. September 2016 | 07:40 Uhr

Bozen – Der Fall des Südtiroler Schulbusfahrers, der wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen verurteilt wurde und wieder arbeiten darf, landete in den nationalen Medien. Zwei Mütter der betroffenen Mädchen machten am Mittwoch in der TV-Sendung „La vita in diretta“ auf RAI 1 ihrer Empörung Luft.

„Unsere Töchter haben Angst und sind zugleich wütend. Sie fühlen sich nicht ernst genommen, weil der Busfahrer wieder am Steuer des Schulbus sitzt“, erklärten die Mütter während der Sendung.

Bekanntlich wurde der Schulbusfahrer wegen sexueller Gewalt an Minderjährigen, Sex mit Minderjährigen, Sex in Anwesenheit von Minderjährigen und Stalkings zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Laut Anklage soll der Mann drei jugendliche Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren mehrfach belästigt haben, indem er ihnen pornografische Fotos und schlüpfrige SMS auf deren Handys schickte. In einem Fall soll er eines der Mädchen auch begrapscht haben.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig und der Busfahrer befindet sich auf freiem Fuß. Das Gericht hat ihn zur Unterschriftspflicht als Kontrollmaßnahme verdonnert.

In der Sendung auf RAI 1 kam auch Andrea Gnecchi, der Rechtsanwalt des Busfahrers, zu Wort. Er betonte, dass es sich lediglich um eine Verurteilung in der ersten Instanz handle. Er will erwirken, dass die Unterschriftspflicht aufgehoben wird, sodass der Fahrer Touristenbusse lenken und mehrere Tage unterwegs sein kann.

WAS BISHER BERICHTET WURDE (24.09.2016)

Jener Schulbusfahrer, dem sexuelle Gewalt an Minderjährigen, Sex mit Minderjährigen, Sex in Anwesenheit von Minderjährigen und Stalking vorgeworfen wurde, darf wieder arbeiten. Einige Mütter zeigen sich entrüstet.

Im Juli wurde der Busfahrer zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Laut Anklage soll der Mann drei jugendliche Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren mehrfach belästigt haben, indem er ihnen pornografische Fotos und schlüpfrige SMS auf deren Handys schickte. In einem Fall soll er eines der Mädchen auch begrapscht haben.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig und der Busfahrer befindet sich auf freiem Fuß. Das Gericht hat ihn zur Unterschriftspflicht als Kontrollmaßnahme verdonnert.

Die besorgten Mütter verstehen nicht, weshalb es dem Chauffeur angesichts der Vorwürfe nicht untersagt wurde, als Schulbusfahrer weiter zu arbeiten.

Laut seinem Rechtsanwalt sei eine rechtliche Handhabe nur möglich, wenn die vorgeworfene Belästigung der Minderjährigen während der Arbeitszeit stattgefunden hätte. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen.

Vermutlich wird der Anwalt des Busfahrers Berufung das Urteil aus erster Instanz anfechten.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen