Von: luk
Bozen – Der wegen sexueller Gewalt an Minderjährigen in erster Instanz zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilte Schulbusfahrer und Busunternehmer mit rund zehn Angestellten kann laut Medienberichten sein Unternehmen vor dem Ruin bewahren.
Bekanntlich hat Richter Emilio Schoensberg letzte Woche der von der Staatsanwaltschaft beantragten Maßnahme zugestimmt, die es dem Beschuldigten laut Artikel 290 der Strafprozessordnung untersagt, unternehmerisch tätig zu sein.
Doch nun die Wende: Auf Antrag von Anwalt Andrea Gnecchi hat das Gericht die getroffene Entscheidung revidiert und die komplette Stilllegung des Busunternehmens aufgehoben.
Das bedeutet, dass die Mitarbeiter des Unternehmers weiterarbeiten dürfen, der Unternehmer selbst sich aber vorerst nicht mehr ans Steuer eines Busses setzen darf.