Ärztemangel auch in Südtirol

Sonderausbildung in Allgemeinmedizin: Einschreibungen ab 20. Mai

Donnerstag, 20. Mai 2021 | 15:30 Uhr

Bozen – Auch Südtirol kämpft mit dem europaweiten Phänomen Ärztemangel. Deshalb hat sich die Landesregierung kürzlich dafür entschieden, das Landesstipendium für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin um monatlich 700 Euro aufzustocken, wobei der Erhalt eines Stipendiums an die Verpflichtung zu drei (anstatt wie bisher zwei) Jahren Dienstausübung in Südtirol gekoppelt ist. Für das Auswahlverfahren zur neuen dreijährigen Ausbildung in Allgemeinmedizin, die am 6. September 2021 beginnt, können sich Interessierte ab 20. Mai 2021 bewerben.

Auch Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Ausbildung in Allgemeinmedizin begonnen haben, können das erhöhte Landesstipendium beanspruchen, falls sie eine Zusatzverpflichtung zur 3-jährigen Tätigkeit als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner in Südtirol unterzeichnen. Diese drei Jahre müssen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin getätigt werden.

„Wir spüren in Südtirol sehr stark die Konkurrenz des deutschsprachigen Auslands, wo die Sonderausbildung wie ein Arbeitsverhältnis vergütet wird, während es in Italien nur ein Stipendium gibt“, erklärt Landesrat Thomas Widmann. Mit dem zusätzlichen finanziellen Anreiz will man mehr angehende Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner für eine Ausbildung in Südtirol gewinnen. Durch die Verpflichtung, die Tätigkeit im Gegenzug mindestens drei Jahre lang in Südtirol auszuüben, soll die gesundheitliche Versorgung nicht nur kurzfristig sichergestellt, sondern die Abwanderung der betreffenden Ärztinnen und Ärzte längerfristig vermieden werden.

Nach dem Abschluss der Ausbildung in Allgemeinmedizin sieht das Land Südtirol weitere Unterstützungsmaßnahmen für junge Ärztinnen und Ärzte vor. Diese umfassen unter anderem 500 Euro Mietbeitrag für das Ambulatorium, falls dieses nicht kostenlos von der Gemeinde bereitgestellt wird; weiters gibt es Förderungen für Jungärztinnen und -ärzte mit weniger als 1.000 eingeschriebenen Patientinnen und Patienten sowie für jene, die sich an einer Gruppen- oder vernetzten Medizin beteiligen, und eine Entschädigung für das Praxispersonal. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind derzeit in Ausarbeitung.

All jene, die sich für einen Ausbildungsplatz für Allgemeinmedizin im Triennium 2021-24 bewerben möchten, können ab heute darum ansuchen, und zwar bis zum 21. Juni 2021 um 12.00 Uhr. Die Ausbildung ist praxisnahe ausgerichtet und wird in verschiedenen Krankenhausabteilungen und bei Allgemeinmedizinern abgewickelt sowie durch Theorieseminare vertieft. Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung gehören ein abgeschlossenes Medizinstudium, ein Nachweis über die Kenntnis der zwei Landessprachen auf Niveau C1 (nachreichbar bis zum 13. Juli 2021), die Staatsprüfung sowie die Eintragung in das Berufsalbum der Ärztekammer spätestens bis zum Beginn der Ausbildung. Die Aufnahmeprüfung ist für den 14. Juli 2021 angesetzt.

Detaillierte Informationen sowie das Formular für die Online-Einschreibung sind auf der Webseite der Landesverwaltung verfügbar (https://www.provinz.bz.it/ gesundheit-leben/gesundheit/ gesundheitspersonal/ allgemeinmedizin- grundversorgung.asp).

Von: mk

Bezirk: Bozen