Von: apa
Ein 15-Jähriger, der Ende November 2025 telefonisch einen Amoklauf an einer Linzer Schule angekündigt haben soll, hat am Mittwoch vom Landesgericht Linz eine Diversion angeboten bekommen. Der Teenager hatte aus einer Telefonzelle den Polizeinotruf 133 gewählt und gedroht, er habe eine Pistole, stehe vor seiner Schule und “knall dort Leute ab”. Als Motiv gab er an, sich geärgert zu haben, er wollte schulfrei.
Noch ein weiterer Strafantrag wurde dem Verfahren am Mittwoch hinzugefügt. Rund zwei Wochen nach der angeklagten “gefährlichen Drohung” soll der Bursche in einem Supermarkt Lebensmittel zu stehlen versucht haben.
Richter: “Nicht mein typisches Klientel”
Der Angeklagte wirkte auf den Richter “sehr zielstrebig”, redegewandt und mit funktionierendem Elternhaus im Hintergrund. “Sie sind nicht mein typisches Klientel”, was präventiv zwar positiv sei, aber im Spannungsfeld zur Vergangenheit des Jugendlichen stehe, begründete der Richter, warum es eine schwere Abwägung zwischen Strafe und Diversion gewesen sei. Die Diversion sei nun ein Grenzfall, der für ihn nur den Höchstsatz von 120 Stunden Sozialdienst innerhalb von sechs Monaten zulasse.
So entschied der Richter, die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zu vertagen und stellte den Antrag auf Angebot einer Diversion. Sobald mit dem Verein Neustart das Ableisten von 120 Sozialstunden in einer Einrichtung vereinbart wurde, werde er das Verfahren vorläufig einstellen. Dagegen kann dann die Staatsanwaltschaft berufen.
Die Verteidigung hatte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens eine Diversion beantragt, da sich der Schüler umfassend geständig zeige. Auch die emotionale Reife sei nicht seinem Alter entsprechend, führte der Rechtsanwalt aus. So sei etwa bei der Polizei nach dem Notruf die Rede davon gewesen, dass ein “Kind” mit einem Amoklauf gedroht habe. Das wertete der Anwalt dahingehend, dass auch die Landesleitzentrale der Polizei von einem “schlechten Scherz” ausgegangen sei.
“Zu 100 Prozent schuldig”
“Ich bin zu 100 Prozent schuldig, ich bereue es zutiefst”, sagte der Teenager. Am Vortag habe es in der Schule ein Krisengespräch gegeben, es sei um seine schulischen Leistungen und sein Verhalten gegangen, schilderte er. “Ich bin daher sehr unter Druck gestanden”, erläuterte er, was ihn zu dem Anruf geführt habe. Das sei aber eine “schwachsinnige Idee” gewesen, meinte der Richter. “Eine Impulsentscheidung, die ich auch bereue”, antwortete der 15-Jährige.
Als er nach dem Vorfall in einer Jugendreha-Klinik gewesen sei, kam es dann Anfang Dezember des Vorjahres zu dem versuchten Diebstahl. Gnocchi und Müsli habe er mitgehen lassen wollen, weil er dies so gerne esse und die Mahlzeiten in der Reha nicht so gut seien.
Bursche hatte keine Antwort auf Gesetzesverstöße
Warum er schon wenige Tage nach der Amoklauf-Androhung wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei, zumal er auch bereits in der Vergangenheit wegen Sachbeschädigungen aufgefallen war, meinte er: “Mein Kopf ist etwas dumm gewesen.” Er habe keine Antwort darauf, warum er immer wieder etwas tue, was verboten sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der “schweren Schuld” vorweg einer Diversion nicht zugestimmt und eben die Strafanträge eingebracht. Auch wenn sich der Schüler mittlerweile sehr einsichtig zeige und auch in sozialtherapeutischer Betreuung ist, waren die Vorfälle in der Vergangenheit schwerwiegend. Allerdings, so hielt die Staatsanwältin fest, habe der Teenager vor Gericht einen sehr positiven Eindruck hinterlassen.




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