Von: mk
Bozen – Polizei und Justiz haben alles daran gesetzt, um den 23-jährigen Albaner Fatmir Muhaj im Auge zu behalten: vom Aufenthaltsverbot in Bozen über U-Haft bis hin zur Spezialüberwachung. Eine vom Quästor beantragte Verschärfung der Maßnahmen wurde am Bozner Landesgericht nun als zu allgemein eingestuft. Die Spezialüberwachung bleibt aber voll aufrecht, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der 23-Jährige wird verdächtigt, der Anführer jener Gruppe von fünf Personen zu sein, deren Mitglieder am 13. April einen Bozner Stadtpolizisten bedroht und mit einem Glas verletzt haben sollen.
Die vom Quästor erwirkte Spezialüberwachung sieht unter anderem vor, dass Muhaj der Polizei immer melden muss, wenn er das Haus verlässt. Nun hat Quästor Lucio Carluccio beantragt, dass der 23-Jährige sich nur zu gewissen Stunden frei bewegen kann, wobei das Gericht den Antrag aber für nichtig befand.
Bis 6. September hat die Quästur Zeit, um den Antrag neu zu formulieren. Darauf befasst sich im Herbst das Oberlandesgericht mit dem Antrag von Rechtsanwalt Federico Fava, die Spezialüberwachung aufzuheben. Er führt einen mutmaßlichen Formfehler ins Feld.