Von: mk
Bozen – Der Staatsrat hat ein Urteil zur Impfpflicht für Angestellte im Gesundheitsbereich gefällt. Wie Marco Cappello, der Direktor der Rechtsabteilung im Südtiroler Sanitätsbetrieb, laut der italienischen Tageszeitung Alto Adige erklärt, dürfte damit den Impfgegnern sämtlicher Wind aus den Segeln genommen worden sein. Bislang konnten die Impfgegner mit ihren Argumenten noch kein Gericht in Italien überzeugen.
Beim Urteil des Staatsrats handelt es sich um ein Urteil zweiten Grades. Der Staatsrat steht als nächsthöhere Instanz über den regionalen Verwaltungsgerichten. Der Urteilsspruch ist aufgrund eines Rekurses erfolgt, den mehrere Angestellte gegen die erlassenen Maßnahmen in Sanitätsbetrieben im Friaul angestrebt hatten. Die Maßnahmen waren aufgrund des Dekretes der römischen Regierung eingeführt worden, das bekanntlich die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich vorschreibt.
Dem Urteil des Staatsrats zufolge ist die Impfpflicht keine ungewisse und gefährliche Abkürzung, sondern vielmehr ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die italienische Arzneimittelbehörde hat klargestellt, dass in der Phase der Zulassung bei den Impfstoffen keine Prüfungsschritte übersprungen worden seien. Im Gegenteil: An den Studien hätten sich rund zehn Mal mehr Freiwillige beteiligt als in anderen vergleichbaren Fällen.
Außerdem hat der Staatsrat auch klargestellt, dass die Impfung immer noch am wirksamsten sowohl vor der Krankheit – zumindest vor einem schweren Verlauf – als auch vor der Ansteckung schützt.
Nebenwirkungen sind laut Staatsrat nur in 120 Fällen pro 100.000 Dosen festgestellt worden. Davon wiederum handelte es sich nur in 14,4 Prozent der Fälle um schwere Nebenwirkungen. In 85,4 der Fälle äußerten sich die Nebenwirkungen nur als Müdigkeit, Schmerzen bei der Einstichstelle, leichtes Fieber und Muskelschmerzen, die dann auch wieder vorüber gingen.
Die Forderung, der Gesetzgeber sollte dem Individuum trotz allem die Entscheidung frei überlassen, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen oder sich eben eventuell anzustecken und krank zu werden, sei falsch, erklärte der Staatsrat. Die Impfpflicht stelle gerade im Gesundheitsbereich nicht nur einen Schutz für das Personal, sondern auch für die Patienten und die Nutznießer des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens dar und sei allein aus dem Prinzip der Solidarität und zum Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft gerechtfertigt.
Wird das Recht auf individuelle Selbstbestimmung mit der Wahrung der öffentlichen Gesundheit abgewogen, gebe es keinen legitimen Raum für ein Hinauszögern der Impfung. „Die Impfstoffe sind sicher und wirksam und erfüllen damit vollsten ihren Zweck, die Pandemie in der Bevölkerung einzudämmen“, so der Staatsrat.