Sperre von Pferden – Gericht verfügt Aussetzung

Streit im Haflinger-Sportverein

Samstag, 22. April 2017 | 12:00 Uhr

Meran – Der Streit des Südtiroler Haflingerpferdesportvereins mit den Haflinger-Sportlern D. U., A. Z. und P. B. ist um ein Kapitel reicher: Nachdem der Verein zwei Pferde gesperrt hatte, entschied das Gericht, dass der Ausschluss aufgehoben wird, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Beim Ostermontag-Rennen in Meran waren die Pferde trotzdem nicht dabei.

„Es lag nicht an uns; von uns aus hätten die Pferde an den Start gehen können“, erklärt Vereinsobmann Richard Plack laut „Dolomiten“. Die Pferde nahmen zwar am Umzug durch die Stadt teil. Weil sie nicht auf der Teilnehmerliste aufschienen, ließ sie Betreibergesellschaft Merano Galoppo nicht auf den Untermaiser Pferderennplatz.

Der Streit zwischen dem Pferdehalter D. U. und dem Südtiroler Haflingerpferdesportverein schwelt bereits seit einem Jahr. „D. U. fiel schon öfters durch unangemessenes Verhalten auf; beim Pfingstrennen in Meran griff der Obmann – es war damals mein Vorgänger Hans Hafner – dann einmal durch“, betont Plack. Der Verein verhängte eine Strafe, da die Reiterin das Pferd von D. U. beim Rennen stark angetrieben haben soll.

D. U. entrichtete das Bußgeld unter heftigsten Beschimpfungen. Wegen des unflätigen Verhaltens schloss der Verein D. U. aus und sperrte auch seine Pferde für ein Jahr.

Nachdem D. U. die Pferde veräußert hatte, schienen A. Z. und P. B. als neue Besitzer auf. Als sie die guten Sportpferde für das Ostermontag-Rennen anmelden wollten, bekamen sie aber eine Absage, weil die einjährige Sperre noch nicht abgelaufen war.

D. U., A. Z. und P. B. zogen darauf vor Gericht. In einer Dringlichkeitsverfügung wurde angeordnet, die Pferde beim Rennen zuzulassen Weil aber die Auslosung und die Erstellung der Startlisten schon vor der offiziellen Zustellung der Verfügung abgeschlossen war, kamen die Pferde doch nicht auf die Liste.

Der Gerichtsstreit verärgerte die Vereinsmitglieder. In einer Unterschriftenaktion sprach sich die Mehrheit für einen Ausschluss von A. Z. und P. B. aus – aufgrund des „Imageschadens, den der Verein durch die Klage erlitten hat“

Nachdem den Betroffenen die Mitgliedschaft entzogen worden war, kehrte aber dennoch keine Ruhe ein: D. U., A. Z. und P. B. klagten erneut und forderten 300.000 Euro Schadensersatz. Gleichzeitig beantragten sie wieder eine Dringlichkeitsverfügung, um den Pferden am Ostermontag doch noch den Start zu ermöglichen.

Am Gründonnerstag verfügte der Richter, dass der Verein den Entzug der Mitgliedschaft aussetzt und die beiden Pferde starten lässt. Da keine Auslosung mehr möglich war, teilte der Richter die Pferde auch gleich für die Vorläufe ein.

Wegen der knappen Zeit und der Osterfeiertage konnte die Gesellschaft Merano Galoppo die Startliste jedoch nicht mehr aktualisieren. Da bei den Rennen auch Wetten abgeschlossen werden, läuft der Weg über das Ministerium in Rom.

„Wir sind enttäuscht. Gerichtliche Verfügungen sind einzuhalten, befinden wir uns doch in einem Rechtsstaat“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Brenner laut „Dolomiten“. Er hat für seine Mandanten D. U., A. Z. und P. B. die Dringlichkeitsverfügung beim Landesgericht Bozen erwirkt.

„Der Verein hat sich einer Teilnahme der Pferde an den Rennen in keiner Weise widersetzt“, betont Anwalt Alberto Zocchi, der den Südtiroler Haflingerpferdesportverein im Rechtstreit vertritt. Ob der Verein Rekurs einreicht, wird in der kommenden Woche entschieden.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt