VZS: Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten

Strom und Gas: Bald ist Schluss mit lästigen Werbeanrufen

Donnerstag, 30. April 2026 | 13:43 Uhr

Von: luk

Bozen/Rom – Am 18. April wurde im Amtsblatt das Umwandlungsgesetz zum sogenannten „Dl Bollette“ (zu deutsch: Dekret für Energie-Rechnungen) veröffentlicht. Es bringt wichtige Neuerungen zum Schutz der Verbraucher im Energiesektor.

Eine der zentralen Maßnahmen ist die Änderung von Artikel 51 des Verbraucherschutzgesetzes durch die Einführung eines neuen Absatzes 8-bis. Ziel ist es, Haushaltskunden besser zu schützen und ihre Entscheidungsfreiheit zu stärken. Konkret bedeutet das: 60 Tage nach Inkrafttreten – also ab dem 19. Juni – sind telefonische Werbeanrufe sowie Werbenachrichten zur Anbahnung oder zum Abschluss von Strom- und Gasverträgen grundsätzlich verboten.

Damit wird ein deutliches Signal gegen aggressives Telemarketing gesetzt, das in der Vergangenheit häufig zu unerwünschten Vertragsabschlüssen, unklaren Informationen und unlauteren Geschäftspraktiken geführt hat. Die neue Regelung soll das Kräfteverhältnis zwischen Anbietern und Verbrauchern verbessern und informierte, bewusste Entscheidungen erleichtern.

Was sich für Verbraucher konkret ändert

Mit Inkrafttreten des Verbots gilt:

• Werbeanrufe und Nachrichten zu Strom- und Gasangeboten sind nur noch erlaubt, wenn eine ausdrückliche vorherige Zustimmung vorliegt;
• Verbraucher müssen nicht mehr selbst nachweisen, dass sie ohne Einwilligung kontaktiert wurden;
• Angebote müssen über transparente und nachvollziehbare Kanäle erfolgen – oder auf ausdrückliche Anfrage des Verbrauchers;
• unerwünschter telefonischer Verkaufsdruck dürfte deutlich zurückgehen.

Praktische Tipps für die Übergangsphase

Auch nach Inkrafttreten der neuen Regelung ist in einer ersten Phase noch Vorsicht geboten, mahnt die Verbraucherzentrale Südtirol und gibt praktische Tipps:

• Keine Zustimmung zur Verwendung der eigenen Telefonnummer für Marketingzwecke erteilen (zuvor erteilte Zustimmungen können durch die Eintragung der eigenen Telefonnummer im Register der Einsprüche – www.registrodelleopposizioni.it – widerrufen werden).
• Bei verdächtigen Anrufen immer aufmerksam bleiben – unerwünschte Kontakte können vorübergehend weiterhin vorkommen.
• Keine persönlichen Daten oder Codes (z. B. POD oder PDR) an unbekannte Personen weiter geben.
• Im Zweifelsfall immer besser nachfragen: Name, Unternehmen und Grund des Anrufs sollten klar genannt werden.
• Entscheidungen (sowie Unterschriften) nicht unter Druck sondern bewusst und durchdacht treffen.
• Angebote selbst über offizielle Kanäle, etwa über die Webseiten der Anbieter, das ARERA-Portal oder Verbraucherverbände vergleichen.
• Rechnungen, sollen regelmäßig geprüft werden – insbesondere den sogenannten „scontrino dell’energia“.
• Vertrag regelmäßig auf unverlangte Vertragsänderungen kontrollieren.
• Verdächtige oder unlautere Praktiken umgehend den zuständigen Behörden oder der Verbraucherzentrale melden.

“Diese Regelung, die wir als Verbraucherverbände schon seit Jahren gefordert haben, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem transparenteren und faireren Energiemarkt. Entscheidend wird nun sein, in den kommenden Monaten für ausreichende Information und eine konsequente Kontrolle zu sorgen, damit die neuen Vorschriften auch wirklich greifen”, schließt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer ab.

Bezirk: Bozen

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