Von: luk
Bozen – 90.000 Euro sollte ein junger Südtiroler für sein Traumauto hinblättern. Gut, dass er vor Vertragsabschluss das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen kontaktiert hat, denn für die Verbraucherschützer war sofort klar: Es handelt sich um einen „klassischen“ Online-Betrugsversuch.
So ein ultramodernes und exklusives Elektroauto wünscht sich der junge Südtiroler schon lange. Online findet er ein wirklich tolles Angebot: 89.000 Euro soll er für sein Traumauto bezahlen, welches normalerweise viel teurer wäre. Der Verbraucher kontaktiert also das deutsche Autohaus, welches ihm antwortet, dass sich der Wagen angeblich in Norwegen befinde. Das Auto sei „so billig“, weil der vorherige Besitzer die Raten nicht mehr bezahlen könne. Erwerben könne man das Auto entweder durch eine Auktion, die in den Geschäftslokalen der Firma in Leipzig stattfinden soll (bereits die Teilnahme an der Auktion ist kostenpflichtig), oder man könne das Auto auch sofort kaufen. Die Bezahlung des Preises soll über ein niederländisches Treuhandkonto erfolgen; für die Sicherheit dieses Zahlungsmittels garantiere angeblich der Notar des Autohauses.
Der potentielle Käufer ist aber skeptisch, immerhin handelt es sich um eine große Investition. Also wird er selbst aktiv und informiert sich beim lokalen Verkaufshändler der Automarke, welcher ihm bestätigt, dass es das Auto zwar gibt, dieses jedoch irgendwo in Europa noch zirkuliert und einen Marktwert von ca. 120.000 Euro hat. Der Verbraucher würde sich sicherer fühlen, wenn er erst einmal nach Leipzig fahren würde, um sich den Luxusschlitten vor Ort anzuschauen. Diese Möglichkeit scheint dem deutschen Autohaus aber nicht zu gefallen: Plötzlich ist es unklar, wo sich das Auto überhaupt befindet.
Auch informiert sich der Verbraucher bei seiner Bank über die möglichen Zahlungsmethoden. Diese bestätigt ihm, dass es möglich ist, eine Blitzüberweisung nach Deutschland zu machen, und legt dem Kunden ans Herz, auf jeden Fall Vorsicht walten zu lassen.
Das Autohaus hat es mit der Abwicklung des Geschäfts eilig und schickt dem Verbraucher den Kaufvertrag zu. Bevor er unterschreibt, tätigt der Konsument aber noch einen entscheidenden Anruf: Er wählt die Nummer des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Bozen. Die Beraterinnen dort sind sich sofort einig: Es handelt sich wohl um einen typischen Online-Betrugsversuch, ganz nach dem Motto „zu schön, um wahr zu sein“.
„Zum Glück war es nicht allzu schwierig, den Verbraucher davon zu überzeugen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt“, erzählt man im EVZ. „Es sind immer dieselben Elemente, die bei diesen Betrugsmaschen benutzt werden: auffallend niedrige Preise, Autos, die man vor dem Kauf nicht besichtigen kann, und die in irgendeinem anderen Land stehen, als beim Verkäufer, Zahlung des Kaufpreises durch unsichere Zahlungsmittel, grobe Rechtschreibfehler im Schriftverkehr, Internetseiten, die erst kürzlich eingerichtet wurden“.
Dieser Fall ist das beste Beispiel dafür, dass Vorabinformation – vor allem bei Internetkäufen – der beste Schutz vor Betrügereien, finanziellen Verlusten und schlechten Kaufentscheidungen ist, zeigt sich das EVZ überzeugt.
Zahlreiche Informationen und Tipps zum Einkaufen im Internet gibt es in der Broschüre des EVZ Bozen.