Von: luk
Bozen – Eine Mitverantwortung der Eltern am Tod ihres vierjährigen Jungen im Juli 2020 im Bozner Lido liegt nicht vor. Zu diesem Schluss kam nun Vorverhandlungsrichter Ivan Perathoner.
Der Junge war bekanntermaßen in einem unbeobachteten Moment zu einem damals gesperrten Schwimmbereich gelaufen. Nur wenige Minuten später trieb er bewusstlos im Wasser. Vier Tage nach dem Badeunfall starb das Kind in einer Spezialklinik.
Zunächst gerieten neben vier Lido-Verantwortlichen auch die Eltern ins Visier der Staatsanwaltschaft. Wie die Zeitung Alto Adige schreibt, konnte ihnen aber keine Schuld nachgewiesen werden. Sie hätten sich umgehend auf die Suche nach ihrem Sohn gemacht.
Gegen die vier Personen ist eine Anklageerhebung hingegen noch möglich. Mittlerweile haben sich die Eltern und sieben andere Angehörige als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen.