Werden mildernde Umstände anerkannt

Tod von Heuschreck: Quici hofft auf geringeres Strafmaß

Donnerstag, 24. September 2020 | 11:04 Uhr

Bozen – Ester Quici, die wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden ist, kann nur noch darauf hoffen, dass ihr mildernder Umstände anerkannt werden. Dies berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Bei der Verhandlung am Montag vor dem Trienter Berufungsschwurgericht – fünf Jahre nach dem Vorfall – steht ein Freispruch nicht mehr zur Debatte. Stattdessen geht es nur noch um die Festlegung des Strafmaßes.

Ursprünglich war die 36-Jährige angeklagt worden, ihren Verlobten Alessandro Heuschreck am 21. März 2015 in Bozen getötet zu haben. Tatsächlich wurde sie zunächst auch wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt. Doch das Urteil wurde gekippt. Das Kassationsgericht in Rom hat allerdings bestätigt, dass es sich um schwere Körperverletzung mit Todesfolge handelt.

Bekanntlich hatte sich die Rekonstruktion des Tathergangs als sehr komplex erwiesen. Quici erzählte den Ermittlern, ihr Lebensgefährte sei bei einem Streit ausgerastet und habe sich selbst mit einem Küchenmesser verletzt.

Aufgrund von mehreren Gutachten kam das Kassationsgericht zum Schluss, dass Heuschreck verblutet sei, wobei jedoch keine der Schnittwunden allein zum Tode geführt habe. Einige der Verletzungen habe sich das Opfer allerdings nicht selbst zufügen können. Weil durch die Messerstiche der Angeklagten kein lebenswichtiges Organ verletzt worden ist, gingen die Richter davon aus, dass keine Tötungsabsicht vorlag. Derzeit liegt das Strafmaß bei 14 Jahren Haft.

Werden am Montag vom Berufungsschwurgericht die mildernden Umstände berücksichtigt, könnte sich die Haftstrafe für Quici um drei bis vier Jahr verkürzen. Auch die Überstellung in den offenen Strafvollzug könnte schneller erfolgen. Trotz allem wird Quici nach der Verhandlung voraussichtlich wieder ins Gefängnis zurück müssen.

Die Anwälte Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco werden am Montag wahrscheinlich darauf hinweisen, dass die Lebensumstände der Angeklagte nicht einfach und der familiäre Hintergrund schwierig gewesen seien. Bereits in der Vergangenheit hat das Berufungsschwurgericht dies als mildernden Umstand anerkannt. Selbst in ihrer Kindheit und in ihrer Jugend soll Ester Quici kaum glückliche Momente gekannt haben. Darauf könnte die Verteidigung einen Schwerpunkt legen.

Von: mk

Bezirk: Bozen