Steuerbetrug in Meran aufgedeckt

Finanzpolizei ermittelt wegen 1,8 Millionen Euro gegen Luxus-B&B

Mittwoch, 25. Februar 2026 | 13:20 Uhr

Von: mk

Meran – Die Finanzpolizei von Meran hat einen massiven Fall von Steuerhinterziehung aufgedeckt. Ein luxuriöses Bed & Breakfast soll zwischen 2021 und 2024 Einnahmen von über 1,8 Millionen Euro dem Fiskus verheimlicht haben. Besonders brisant: Die Immobilie war offiziell als geförderter Wohnbau deklariert, wurde jedoch faktisch als Touristenunterkunft im Hochpreissegment genutzt.

Der Ermittlungserfolg ist das Ergebnis einer verstärkten Kooperation zwischen dem Land Südtirol und der Finanzpolizei. Grundlage war das am 24. Juli unterzeichnete Abkommen zwischen dem Regionalkommandanten der Finanzpolizei, General Gavino Putzu, und Wohnbaulandesrätin Ulli Mair. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Missbrauch öffentlicher Ressourcen im geförderten Wohnbau gezielt zu bekämpfen.

Bei der Durchsuchung der Struktur stießen die Finanzpolizisten auf belastendes Material. Entscheidend war der Fund einer „parallelen“ Buchhaltung. Diese Unterlagen ermöglichten es den Ermittlern, das tatsächliche Ausmaß der hinterzogenen Steuern zu rekonstruieren.

Zudem deckten die Ermittler eine höchst fragwürdige Geschäftspraktik auf: Der Betreiber bot den Gästen gezielt Rabatte an, wenn diese ihren Aufenthalt bar bezahlten. Damit sollte die Rückverfolgbarkeit der Transaktionen systematisch verhindert werden. Dies stellt nicht nur ein Steuervergehen dar, sondern verstößt laut Finanzpolizei auch gegen den „Kodex für Verbraucherschutz“.

Neben der Einkommenssteuerhinterziehung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Meran ebenfalls leer ausging: Über 40.000 Euro an Kurtaxen wurden nie abgeführt.

Infolgedessen wurde der Inhaber bei der Staatsanwaltschaft Bozen wegen ungetreuer Steuererklärung angezeigt. Die Finanzpolizei hat zudem die vorbeugende Beschlagnahme von Vermögenswerten beantragt, die der Summe der hinterzogenen Steuern entsprechen. Da die Ermittlungsphase im Rahmen der Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Bezirk: Burggrafenamt

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