Versicherung hat Angehörige entschädigt

Tod von Inderin – Ärzte tragen keine Schuld

Samstag, 27. März 2021 | 10:52 Uhr

Bozen – Fünf Ärzte des Bozner Krankenhauses sind nach sechs Jahren der Wahrheitsfindung im Zusammenhang mit dem Tod einer 62-jährigen Inderin im Bozner Spital von den Vorwürfen der Mitschuld entlastet worden. Sie könnten nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Zu diesem Schluss ist laut der Tageszeitung Alto Adige jetzt die Staatsanwaltschaft gekommen. Die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässige Tötung wurde beantragt.

Der Vorfall geht auf den Dezember 2014 zurück. Die Inderin war damals auf die Erste Hilfe des Krankenhauses gekommen. Sie wurde wegen einer Darminfektion behandelt. Nach einer weiteren Blutprobe Tage später wurde sie für gesund erklärt. Das stimmte aber nicht, denn weitere Tage danach wurde sie ins Krankenhaus zurückgerufen. Den Krankenwagen schickte das Bozner Spital: Es hatte sich nämlich herausgestellt, das Blutproben vertauscht wurden. Die Entlassung der Inderin war also aufgrund falscher Blutprobe erfolgt.

Die Ermittlungen bestätigten dies, kamen aber auch zu dem Schluss, dass kein kausaler Zusammenhang mit dem Ableben der Frau bestand. Daher ist die Staatsanwaltschaft nun auch zum Schluss gekommen, dass dem Krankenhauspersonal keine Mitschuld am Tod der 62-Jährigen vorgeworfen werden könne. Die Ärzte im Ermittlungsregister wurden von Richter Walter Pelino von den Vorwürfen losgesprochen.

Die Angehörigen der Inderin, die sich ursprünglich als Nebenkläger ins Verfahren eingelassen hatten, wurden bereits für ihren Verlust von der Versicherung des Krankenhauses mit 400.000 Euro entschädigt. In der Folge waren sie aus dem Prozess ausgestiegen.

Von: luk

Bezirk: Bozen