Verbot deutlich genug ausgeschildert

Tödlicher Rodelunfall am Rittner Horn: Archivierung beantragt

Mittwoch, 03. April 2019 | 19:23 Uhr

Ritten – Nach dem tödlichen Rodelunfall am Rittner Horn am 4. Jänner hat die Bozner Staatsanwaltschaft die Archivierung des Verfahrens beantragt. Bei dem tragischen Unglück kam die achtjährige Emily Formisano ums Leben, ihre Mutter Renata Diakowska erlag rund 40 Tag später in einer Klinik in Modena den schweren Verletzungen.

Die 38-Jährige war mit ihrer Tochter die schwarze Piste hinuntergerodelt, obwohl Piktogramme auf das Rodelverbot hingewiesen hatten.

Auf der Piste verloren die Frau und das Mädchen die Herrschaft über die Rodel und prallten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Stundenkilometern gegen einen Baum. Die kleine Emily war auf der Stelle tot.

Ins Ermittlungsregister hat die Staatsanwaltschaft unter anderem auch den Verantwortlichen der Betreibergesellschaft des Skigebiets, Siegfried Wolfsgruber, eingetragen, weil der schriftliche Hinweis auf das Rodelverbot nur in deutscher Sprache auf dem Schild angebracht war.

Im Verlauf der Untersuchung ist man allerdings zum Schluss gekommen, dass das Rodelverbot für die schwarze Piste mehrmals und auch deutlich genug ausgeschildert war.

Von: mk

Bezirk: Salten/Schlern