Herabwürdigende Handlungen an einer Leiche als Vorwurf

Totengräber aus St. Ulrich freigesprochen

Mittwoch, 20. Februar 2019 | 14:21 Uhr

St. Ulrich – Drei Totengräbern aus St. Ulrich waren vor Gericht herabwürdigende Handlungen an einer Leiche vorgeworfen worden. Nun wurden sie freigesprochen.

Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, war den Männern vorgeworfen worden, den Leichnam einer Frau exhumiert und in der Folge nicht mehr ordnungsgemäß zur letzten Ruhe gebettet zu haben. Nach dem mutmaßlichen Vorfall im Sommer 2015 hatte ein Zeuge Anzeige erstattet.

Als die Beerdigung eines Mannes anstand, stießen die Friedhofswärter beim Graben auf einen Zinksarg, in dem sich die noch relativ gut erhaltenen, sterblichen Überreste einer Frau aus Kalabrien befanden, die 1990 gestorben und in St. Ulrich beigesetzt worden war.

Laut Anklage hätten die Friedhofswärter die sterblichen Überreste der Frau nach der Exhumierung kurzfristig in einem entlegenen Bereich des Friedhofs abgelagert, sie in der Folge wieder ins Grab zum inzwischen bestatteten Mann gelegt und das Grab mit Erde aufgefüllt. Dies entspreche jedoch nicht der ordnungsgemäßen Vorgangsweise, hieß es zunächst vonseiten der Anklage.

Das Gericht sah das anders: Die angelasteten Vorfälle stellen laut Urteil keine Straftat dar.

Von: luk

Bezirk: Bozen, Salten/Schlern