Von: mk
Meran – Weder eine erste Kontrolle noch eine zweite Überprüfung samt behördlich angeordneter Betriebsschließung zeigten Wirkung: Ein von chinesischen Staatsbürgern geführtes Massagezentrum in Meran hielt weiterhin seine Tore offen. Augenscheinlicher Beweis dafür war unter anderem Leuchtschrift „Geöffnet“, die am Eingang hin. Dem beharrlichen Missachten der Sperre setzte die Finanzpolizei jedoch in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arbeitsinspektorat ein Ende.
Der Einsatz der Meraner Finanzpolizisten erstreckte sich von Ende Juni bis Anfang Juli über mehrere gezielte Kontrollen. Beim ersten Zugriff, der ursprünglich der Zustellung vorheriger Überprüfungsdokumente diente, identifizierten die Ermittler zwei chinesische Frauen ohne ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag. Eine der Frauen hielt sich zudem ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung auf italienischem Staatsgebiet auf.
Da die Quote der unangemeldet beschäftigten Mitarbeiter die gesetzliche Schwelle von zehn Prozent im Vergleich zur gesamten Belegschaft überschritt, meldeten die Ermittler den Fall umgehend an das Arbeitsinspektorat, welches die Aussetzung des Betriebs veranlasste.
Die darauffolgende Kontrollphase legte allerdings eine systematische Nichtbeachtung der geltenden Rechtsvorschriften offen. Bei der förmlichen Zustellung der Schließungsverfügung trafen die zuständigen Arbeitsinspektorinnen auf zwei weitere Mitarbeiterinnen chinesischer Staatsangehörigkeit, die ebenfalls ohne regulären Arbeitsvertrag beschäftigt waren. Dieser erneute Verstoß machte die Erstellung einer zweiten Schließungsverfügung erforderlich.
Ungeachtet der Auflagen zeigte eine dritte und letzte Überprüfung, die gemeinsam von Finanzpolizei und Arbeitsinspektorat durchgeführt wurde, dass der Betrieb in der Zwischenzeit seine Tätigkeit ungerührt fortgesetzt hat. Die Leuchtschrift „Geöffnet“ brannte weiterhin und eine weitere, nicht angemeldete Arbeitskraft war zugegen.
Am Ende der Inspektionen bilanzierten die Behörden insgesamt fünf unangemeldet beschäftigte Arbeitskräfte chinesischer Herkunft. Gegen den Inhaber des Massagezentrums wurden Verwaltungsstrafen in einer Gesamthöhe von über 24.000 Euro verhängt.
Zusätzlich wurde der Betreiber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Er muss sich nun wegen der Beschäftigung von Arbeitskräften ohne Aufenthaltsgenehmigung sowie wegen der Missachtung der behördlich zugestellten Schließungsverfügungen verantworten.




Aktuell sind 6 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen