Von: luk
Bozen – Der Hergang des Unfalls von Luttach im Ahrntal vor fast zwei Jahren ist offenbar geklärt. Das Beweissicherungsverfahren vor Gericht ist am Montagnachmittag abgeschlossen worden. Nun entscheidet laut Medienberichten die Staatsanwaltschaft darüber, ob ein Strafverfahren gegen den Lenker des Unfallwagens eröffnet wird.
Für die Schadenersatzzahlungen an die Verletzten und die Familien der Todesopfer wurde bereits eine außergerichtliche Einigung erzielt. Insgesamt 79 Geschädigte sollen demnach zehn Millionen Euro erhalten. Das Geld soll bereits verteilt und ausbezahlt worden sein. Die Versicherung habe von vornherein das Alleinverschulden des Unfalllenkers anerkannt, was den Weg zu einer einvernehmlichen Lösung geebnet habe, so Medienberichte. Bei den Anspruchsberechtigten handelte es sich um die Hinterbliebenen der Todesopfer, die Familien der Verletzten und die Verletzten selbst. Nachdem die außergerichtliche Einigung erzielt wurde, werden sich die Opfer bzw. deren Angehörige als Zivilkläger aus dem Verfahren zurückziehen.
Im Oktober war bekannt worden, dass das Beweisverfahren verlängert wird. Mehrere Opfer seien zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen, das Gutachten werde vertieft, um abzuklären, ob auch Drogen konsumiert worden waren, hatte es geheißen.
Dem Unfalllenker drohen bis zu 18 Jahre Haft. Der junge Mann war am 5. Jänner 2020 in Luttach im Ahrntal betrunken in eine Gruppe von jungen deutschen Skitouristen gerast. Sechs waren sofort tot, eine Frau starb später im Krankenhaus. Die meisten Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen. Sie waren zuvor aus einem Shuttlebus ausgestiegen und überquerten die Straße, als es zu dem Unfall kam.
Nach Einschätzung eines gerichtlichen Gutachters dürfte der Lenker mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h unterwegs gewesen sein, statt der erlaubten 50 km/h. Er hatte 1,97 Promille im Blut. Ein Gutachten hatte den 27-Jährigen im August 2020 teilweise entlastet. Demnach dürfte ein Teil der Touristengruppe in der Unfallnacht nicht den Zebrastreifen benützt haben. Außerhalb des Lichtkegels am Zebrastreifen seien Personen “nur schemenhaft” zu erkennen gewesen, hieß es.