Von: mk
Bozen – Vor der Pandemie erstellte der Facharzt den Therapieplan und dieser wurde jährlich bei einer Kontrollvisite erneuert. Während des Notstandes bestand die Möglichkeit, die Therapiepläne ohne fachärztliche Visite zu verlängern, wenn es aufgrund der pandemischen Situation nicht möglich war, diese durchzuführen. Die Regelung wird mit Ende des Notstands wieder rückgängig gemacht und die Regelung der italienischen Arzneimittelbehörde AIFA wird übernommen. Daher müssen sich Patienten, die eine Verlängerung des Therapieplans benötigen, ab 1. April 2022 wieder an einen Facharzt wenden.
“Während der Pandemie wurde versucht, die Anzahl der externen Personen im Krankenhaus gering zu halten. Daher wurden die Therapiepläne zum Teil ohne fachärztliche Visite verlängert”, erklärt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. “Mit Ende des Notstandes kehren auch die Krankenhäuser allmählich zu einem Normalbetrieb zurück. Vor allem für Patienten mit besonderen Erkrankungen ist es wichtig, dass sie wieder eine Visite beim Facharzt vormerken und dadurch einen korrekt eingestellten Therapieplan erhalten.”
Therapiepläne für Patienten mit besonderen Erkrankungen
Menschen mit besonderen Erkrankungen (wie Blutkrankheiten, onkologische Krankheiten oder chronische Krankheiten, die eine besondere Behandlung bedürfen) erhalten einen auf sie zugeschnittenen Therapieplan. Ein Therapieplan ermöglicht die Verschreibung von Arzneimitteln zu Lasten des nationalen Gesundheitsdienstes für besonders schwere Krankheiten, die hochspezialisierte diagnostische und therapeutische Verfahren erfordern. Patienten, die einen solchen Therapieplan benötigen, müssen zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, um eine korrekte Arzneimitteltherapie zu erhalten.