Auch die Staatsanwaltschaft ernennt Gutachter

War Benno Neumair zurechnungsfähig oder nicht?

Mittwoch, 24. März 2021 | 09:25 Uhr

Bozen – Wie berichtet, hat Untersuchungsrichterin Carla Scheidle am Dienstag insgesamt drei psychiatrische Gutachter ernannt, um eine Expertise im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens im Fall Perselli/Neumair zu erstellen.

Bei den Gutachtern handelt es sich um den Psychiater Eraldo Mancioppi, der aus dem Trentino stammt, um den Psychologen Marco Samory aus Padua und um Isabella Merzagora, Psychologin und Kriminologin aus Mailand.

Bekanntlich geht es darum, die Zurechnungsfähigkeit von Benno Neumair zum Tatzeitpunkt zu prüfen. Der 30-jährige Bozner hat gestanden, seine Eltern Laura Perselli und Peter Neumair getötet und deren Leichen anschließend in die Etsch geworfen zu haben.

Wie berichtet, soll es Episoden im Leben des Angeklagten gegeben haben, die einerseits auf eine psychische Instabilität hindeuten. So musste er etwa im Sommer 2020 in Deutschland drei Tage lang in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Andererseits scheint sein Handeln oft auch von kaltem Kalkül gelenkt zu sein – etwa, als er nach dem Mord an seinen Eltern die Ermittler auf eine falsche Fährte locken wollte.

Offiziell beauftragt werden die Experten vom Gericht erst am 1. April. Von ihnen wird die Beantwortung gleich mehrerer Fragen erwartet, die erst im Rahmen der Anhörung genau definiert werden.

Wie die Tageszeitung Alto Adige am Mittwoch berichtet, hat auch die Staatsanwaltschaft drei Gutachter ernannt: Ilaria Rossetto ist Psychiaterin in der gerichtspsychiatrischen Klinik in Padua. Stefano Zago arbeitet als Neurologe, der auf psychologische Tests bei Erwachsenen spezialisiert ist, an der Universität von Mailand. Dritter Gutachter ist der Neuropsychologe und Kriminologe Renato Ariatti aus Bologna. Auch die Schwester des Angeklagten Madé Neumair wird gemeinsam mit ihrer Tante Carla Perselli einen Gutachter ernennen.

Zu klären gilt es unter anderem, ob Benno Neumair zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Zudem wird geprüft, ob der Angeklagte überhaupt in der Lage ist, sich am Prozess bewusst zu beteiligen.

Am 30. März findet voraussichtlich hingegen die Anhörung statt, in deren Rahmen das Ergebnis der Analyse des Computers und des Smartphones von Benno Neumair präsentiert wird. In diesem Fall geht es um die Frage, ob der 30-Jährige im Internet nach Informationen gesucht hat, die darauf schließen lassen, dass der zweifache Mord geplant wurde. Allerdings hat Benno Neumair sich am Tatabend seines alten Handys entledigt und die Kontakte auf ein neues Gerät übertragen.

Von: mk

Bezirk: Bozen