Von: mk
Bozen – Viele verbinden mit Camping vor allem Flexibilität und Freiheit: einfach losfahren, je nach Lust und Laune stehen bleiben und die Zelte mitten in der Natur aufschlagen – wo und wann man möchte. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.
Keine einheitliche Regelung in Europa – im Süden besonders strenge Richtlinien
“Grundsätzlich empfehlen wir Camperinnen und Campern, einen offiziellen Stell- oder Campingplatz anzufahren. Einige Länder sind besonders streng und verbieten das Campen außerhalb von gekennzeichneten Campingplätzen gänzlich – darunter die beliebten Urlaubsländer Kroatien, Portugal und Griechenland. Auch in der Slowakei, Slowenien und Ungarn ist freies Stehen ausnahmslos verboten”, so Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).
In anderen Ländern wiederum gibt es zeitliche Befristungen für freies Stehen. “So ist es in Deutschland gestattet, ‘zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit’ einmalig für maximal zehn Stunden zu übernachten”, erklärt der ÖCC-Experte. Um im öffentlichen Raum campen zu können, sollte man sich in Italien, der Schweiz und Polen bei den örtlichen Behörden nochmal vergewissern, dass kein Verbot besteht. In Frankreich ist es Campern nicht erlaubt, in der Nähe der Küste und bei Sehenswürdigkeiten frei zu stehen.
Liberalere Camping-Regeln im Norden Europas
In Norwegen, Schweden und im Baltikum ist es beispielsweise mit kleinen Einschränkungen erlaubt, mehrere Nächte in der freien Natur zu verbringen. In Skandinavien gilt das sogenannte “Jedermannsrecht”, das es Campern erlaubt, sich frei in der Natur aufzuhalten, zu zelten und sich zu bewegen – solange Rücksicht auf Umwelt, Tiere und private Grundstücke genommen wird. Wichtig: Das Jedermannsrecht gilt nur fürs Zelten, nicht aber für (Camping-)Fahrzeuge. Grundsätzlich gilt: “Wo freies Stehen toleriert wird, sollte man sich rücksichtsvoll verhalten – also nur den nötigsten Campingbetrieb durchführen, möglichst leise sein und keinen Müll zurücklassen”, so Camping-Experte Mehlmauer. Offenes Feuer sollte besonders im Waldgebiet vermieden werden.
“Ländliche Gastgeber ” als Alternative zum “Wildcampen”
Eine Alternative zum Wildcampen bieten verschiedene Konzepte “ländlicher Gastgeber:innen”. “Gegen eine einmalige Gebühr bekommt man Zugang zu einem großen Netzwerk aus landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen das Privatgrundstück für maximal 24 Stunden als Stellplatz genutzt werden darf – Kontakt zu den Gastgebern und deren landwirtschaftlichen Produkten meist inklusive”, weiß der Experte. So gibt es beispielsweise “Schau aufs Land”, das in Österreich, Italien, Slowenien und Deutschland, oder “Landvergnügen”, das in der DACH-Region verfügbar ist. Für Camperinnen und Camper gibt es in Italien “Agricamper Italia”, in Frankreich die “France Passion”, in Spanien die “Espana Discovery”, in der Schweiz “PlaceToBee”.
Regelung in Österreich
In Österreich ist freies Stehen mit dem Zelt oder Campingfahrzeug – umgangssprachlich ‘Wildcampen’ genannt – größtenteils verboten oder stark eingeschränkt. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen, daher sollten sich Camperinnen und Camper vorab genau informieren oder eben die tolle Auswahl an offiziellen Campingplätzen in Österreich nutzen”, so Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).
Während etwa in der Steiermark oder in Salzburg das Campieren unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, herrscht in Tirol, Wien, Kärnten oder Niederösterreich ein grundsätzliches Verbot. Im Burgenland sind Zeltlager von Jugendorganisationen mit weniger als zehn Personen für bis zu drei Nächte erlaubt. In Oberösterreich und Vorarlberg können Gemeinden das “Wildcampen” verbieten oder erlauben. In vielen Fällen sind auch naturschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Besonders hohe Strafen drohen in Schutzgebieten – hier können bis zu 14.500 Euro fällig werden.
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