Von: mk
Bozen – Rund 3.900 Wildunfälle haben sich in den vergangenen fünf Jahren auf Südtirols Straßen ereignet. Schadenersatz vonseiten des Landes hat es allerdings nur in 20 Fällen gegeben. Über 100 Autolenker blieben auf dem Schaden an ihrem Fahrzeug sitzen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Alle, die in diesen Tagen in der Dämmerung auf Südtirols Straßen unterwegs sind, sollten den Fuß vom Gas nehmen. „Jetzt im April und im Mai werden Rehe und Hirsche nämlich wieder mobil, kommen zu den Wiesen zum Äsen“, erklärt Andreas Agreiter, Vize-Direktor im Amt für Jagd und Fischerei gegenüber den „Dolomiten“. Dadurch erhöht sich das Risiko für Wildunfälle.
2715 Unfälle mit Rehen und 406 mit Hirschen hat es in Südtirol zwischen 2012 und 2015 gegeben. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen zwar noch nicht vor, dürften aber in etwa denen der Vorjahre entsprechen. Zusätzlich ist es zu zwei Unfällen mit einem Bär im Jahr 2012 gekommen. Verkehrsunfälle mit Dachs, Fuchs, Marder oder gar Greifvögeln werden meist gar nicht gemeldet und somit auch nicht statistisch erhoben.
„Die allermeisten Autolenker beantragen beim Land erst gar keinen Schadenersatz“, erklärt Agreiter gegenüber den „Dolomiten“. Vor allem beim Zusammenstoß mit einem Reh entsteht am Fahrzeug kaum ein Schaden.
Doch auch wer sich um Schadenersatz bemüht, schaut immer öfter durch die Finger. Wie Landesrat Arnold Schuler auf Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa erklärt, hat das Land zwischen 2012 und 2016 nur an rund 20 geschädigte Autolenker insgesamt 42.780 Euro ausbezahlt. Zu diesen Unfällen war es auf Straßenabschnitten gekommen, die nicht mit den entsprechenden Warnhinweisen versehen waren.
In über 100 Fällen wurde das Ansuchen der Autolenker abgelehnt, die darauf Rekurs vor dem Verwaltungsgericht einlegten. Doch auch die Richter hätten laut Schuler festgestellt, dass diese Geschädigten kein Anrecht auf eine Entschädigung hätten. Dadurch habe sich das Land rund 300.000 Euro gespart.
Einen kleinen Trost gibt es für betroffene Autolenker aber doch: Das Landesjagdgesetz sieht bei Wildunfällen nämlich vor, dass der Lenker Anspruch auf das getötete Tier hat. Die Freude über Rehrücken oder Hirschgulasch dürfte sich allerdings in Grenzen halten. Vielfach ist das Fleisch der verunfallten Tiere ungenießbar.