Finanzpolizei deckt Betrug am INPS in Höhe von 113.000 Euro auf

Wohlhabende Meranerin kassierte unrechtmäßig Sozialgeld

Donnerstag, 12. Dezember 2019 | 16:18 Uhr

Meran – Die Finanzpolizei hat in Meran einen Betrug zulasten des Fürsorgeinstituts INPS aufgedeckt. Eine angeblich wohlhabende Frau soll über 14 Jahre Sozialgeld kassiert haben, das einem nach Argentinien ausgewanderten Verwandten auf ein Postsparbuch ausgezahlt wurde. Die Frau, die als Co-Inhaberin auf das Sparbuch Zugriff hatte, soll dazu eine gefälschte Bescheinigung vorgelegt haben.

Über die Jahre flossen so unrechtmäßig 113.000 Euro in die Tasche der Meranerin, die nun aber von der Finanzpolizei wegen schweren Betrugs angezeigt wurde. Die Frau soll nicht nur eine ansehnliche Residenz in Hafling haben, sondern auch Eigentümerin mehrerer Immobilien in Meran sein. Die Finanzpolizei hat daher 50.000 Euro beschlagnahmt.

Die Ermittlungen kamen nach einer Analyse der Behörden ins Rollen. Es bestanden nämlich fundierte Zweifel, dass der Empfänger der Sozialhilfe – ein über 80-jähriger Mann – noch in Italien lebt. Insofern untersuchte die Finanzpolizei, wo sich der Senior aufhält und wer das Geld letztendlich kassiert.

Bald schon stellte sich heraus, dass der Empfänger des Sozialgeldes nicht mehr in Meran lebte. Die Ermittler fanden etwa heraus, dass er seit über 18 Jahren nicht mehr bei seinem Hausarzt aufgetaucht war. Er war 2000 nach Argentinien ausgewandert.

Die Ermittlungen brachten schließlich auch zutage, dass auf dem Postsparbuch eine zweite Mitinhaberschaft bestand. Es handelte sich um die Frau des Cousins des ausgewanderten Seniors.

Auf der Homepage der INPS ist beim Thema Sozialgeld folgende Erklärung angeführt:

Beim Sozialgeld handelt es sich um eine soziale Maßnahme, die keine Beitragsleistung voraussetzt und jenen Bürgern gewährt wird, die sich in einer Bedürftigkeitssituation befinden (laut gesetzlich festgelegtem Einkommensausmaß). Der Leistungsanspruch wird aufgrund des persönlichen Einkommens (falls ledig) bzw. des Einkommens beider Ehegatten (falls verheiratet) bestimmt. Das Sozialgeld wird zuvor provisorisch gewährt; darauffolgend werden alljährlich die erforderten Voraussetzungen des Einkommens und des tatsächlichen Wohnsitzes überprüft.

Die Untersuchungen der Finanzpolizei ergaben, dass genau diese jährlich abzliefernde Bescheinigung von der Meranerin hinterlegt wurde. Die Unterschrift des eigentlichen Empfängers der Leistungen soll sie laut den Erkenntnissen der Finanzpolizei gefälscht haben.

Neben der Anzeige und der Beschlagnahme von Vermögen wurde das Fürsorgeinstitut INPS auch angewiesen, die Zahlungen des Sozialgelds zu stoppen.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt