­ Ausnahmeregelung gutgeheißen

Zivilschutzzentrum Sulden wird nach Franz Heinisch benannt

Montag, 13. Juli 2026 | 15:09 Uhr

Von: mk

Stilfs – Um Menschen für ihre Leistungen für die Gesellschaft zu würdigen können öffentliche Orte nach ihnen benannt werden. In der Regel gilt dafür laut Landesgesetz für Kulturgüter (LG 14/2023), dass zwischen der Benennung des Ortes und dem Ableben der Person mindestens zehn Jahre liegen müssen. Nur in Ausnahmefällen und nach Anhören der Landeskonservatorin kann die Benennung oder Widmung auch schon früher erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass besondere Verdienste um die Gemeinschaft vorliegen.

Dies ist nun in der Gemeinde Stilfs der Fall: Auf Antrag von Bürgermeister Samuel Marseiler und nach einer positiven Stellungnahme von Landeskonservatorin Karin Dalla Torre hat die Landesregierung am 10. Juli zugestimmt, das Zivilschutzzentrum in Sulden künftig nach dem ehemaligen Bürgermeister Franz Heinisch zu benennen.

Franz Heinisch war am 9. Juli 2025 überraschend verstorben. Über Jahrzehnte hinweg hatte sich Heinisch ehrenamtlich für das Gemeinwesen eingesetzt. So war er von 1996 bis 2024 ehrenamtlicher Dienstleiter der Sektion des Weißen Kreuzes Sulden, von 2022 bis 2025 stand er der Sektion als Sektionsleiter vor. Politisch engagierte sich Franz Heinisch von 2010 bis 2020 als Vizebürgermeister, von 2020 bis zu seinem Ableben im Juli 2025 war er Bürgermeister der Gemeinde Stilfs.

Bezirk: Vinschgau

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