Von: luk
Rom – Für Geschwindigkeitsmessungen in Italien gelten ab sofort neue Vorschriften. Ein entsprechendes Dekret des Infrastrukturministeriums wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 12. Juli in Kraft. Ziel ist es, die Zulassung von Blitzern einheitlich zu regeln und die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten der vergangenen Jahre einzudämmen.
Künftig müssen Geschwindigkeitsmessgeräte deutlich strengere technische Anforderungen erfüllen. Erstmals wird eine Art “Zuverlässigkeitsnachweis” eingeführt: Blitzer müssen nachweisen, dass sie Fahrzeuge in mindestens 90 Prozent der Fälle korrekt erfassen. Die Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zum richtigen Fahrzeug, die Bilderfassung sowie die Kennzeichenerkennung müssen jeweils eine Trefferquote von mindestens 95 Prozent erreichen. Auch die Fahrzeugklassifizierung muss zu mindestens 90 Prozent korrekt sein.
Unverändert bleibt die gesetzliche Messtoleranz bei Geschwindigkeitsverstößen. Bei der technischen Zulassungsprüfung darf die Abweichung des Geräts bis 100 km/h höchstens drei Kilometer pro Stunde betragen, darüber maximal drei Prozent.
Neu ist außerdem, dass Gesichter auf Frontalaufnahmen automatisch unkenntlich gemacht werden müssen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Das Dekret gilt für alle Geschwindigkeitsverstöße, die ab dem 12. Juli festgestellt werden. Bereits seit 2017 zugelassene Messgeräte gelten unter bestimmten Voraussetzungen als konform.
Die Neuregelung ist eine Reaktion auf zahlreiche Gerichtsurteile der vergangenen Jahre. Mehrfach hatten Richter Bußgelder aufgehoben, weil zwischen der technischen Zulassung und der gesetzlich vorgeschriebenen Homologierung der Geräte unterschieden wurde. Die neuen Bestimmungen sollen nun für mehr Rechtssicherheit bei Geschwindigkeitskontrollen sorgen.




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