Von: apa
Die Verhandlung gegen einen 17-Jährigen, der im Juni 2025 in Pasching (Bezirk Linz-Land) Mutter und Schwester zu töten versucht haben soll, ist am Freitag mit Zeugeneinvernahmen und den Ausführungen der Sachverständigen fortgesetzt worden. Der Teenager war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, er leidet an einer schweren psychischen Erkrankung. Die Staatsanwältin hat die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.
Anlassdelikt ist laut Anklagebehörde versuchter Mord in zwei Fällen. Der an Schizophrenie erkrankte Betroffene solle nach einem Streit mit dem Vater wegen einer Medikamenteneinnahme zuerst im Wohnzimmer auf seine Mutter mit einem Cuttermesser, das der Schüler in seinem Werkkoffer hatte, mehrfach eingestochen haben. Die 13-jährige Schwester, die ihrer Mutter helfen wollte, soll der damals 16-Jährige auch mit dem Messer attackiert haben; sie wurde leicht verletzt. Als es der 43-Jährigen gelang, ihrem Sohn das Messer abzunehmen, habe dieser ein Fleischermesser aus der Küche geholt und nochmals zugestochen, sie erlitt multiple schwere Verletzungen. Der Frau gelang es aber, zu den Nachbarn zu flüchten, die Hilfe holten.
“Über 30, teils wulstige, Narben”
Die Staatsanwältin hatte am ersten Verhandlungstag am 1. April von einem glücklichen Zufall, dass die Mutter überlebt habe, gesprochen. Heute habe sie “über 30, teils wulstige, Narben” im Gesicht und am Oberkörper. Der Betroffene habe “mit einer derartigen Intensität so oft auf sensible Körperteile zugestochen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat”. Sie sprach daher von einer bedingten Tötungsabsicht. Aufgrund seiner Erkrankung könne er aber strafrechtlich nicht verurteilt werden, da er nicht zurechnungsfähig sei. Weil zu befürchten sei, dass der Betroffene “mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen seiner psychischen Störung erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen” werde, hat die Staatsanwältin die Unterbringung beantragt.
Die Verteidigung des Teenagers hingegen hielt den Eltern vor, sich nicht um die entsprechende Behandlung des Sohns gekümmert zu haben. Dies habe letztendlich zu der Tat geführt, wenngleich die Anwältin nur von einer Körperverletzung sprach, ein Tötungsvorsatz könne dem Betroffenen nicht angelastet werden.
Nachbarin bemerkte Veränderung des Teenagers
Die Nachbarin, zu der die Mutter geflüchtet war, berichtete am zweiten Verhandlungstag, dass sie bereits seit ein bis zwei Jahren mitbekommen habe, dass mit dem Teenager etwas nicht mehr stimme. Er habe die Schule abgebrochen und hielt sich meist im Haus auf.
Ein halbes Jahr vor der Messerattacke war es aber im Garten der betroffenen Familie zu einem Zwischenfall gekommen, so die Zeugin. Der Bub sei “außer sich gewesen”, wollte ein Messer holen. Dann sei er weggerannt, der Nachbar und der Vater verfolgten ihn und es wurde die Polizei geholt. Der Bursche sei ins Spital gekommen. Nach seiner Entlassung sei er “ein anderer Mensch” gewesen. Wenn er im Garten war, habe er eigenartige Laute von sich gegeben, berichtete die Nachbarin.
“Blutüberströmt” vor Terrassentür
Am 15. Juni kam es dann zu der Messerattacke. Blutüberströmt mit einem Messer in der Hand sei an jenem Tag die Mutter “vor unserer Terrassentür gestanden”, erinnerte sich der Nachbar. Zuvor hatte sich schon die Schwester des Betroffenen zu den Nachbarn in Sicherheit gebracht: “Es war uns ganz klar, dass da was ganz, ganz Schlimmes passiert ist.”
Der mittlerweile 17-Jährige soll bis zum Prozessauftakt keine Einsicht gezeigt haben, Medikamente zu nehmen. Mittlerweile sei er “krankeneinsichtig”, sagte er vor Gericht. Aber 2025 sei er überfordert gewesen, wollte nicht mehr duschen. Als der Vater am 15. Juni ihm das Ultimatum stellte, wenn er seine Medikamente nicht nehme, müsse er in ein Heim, sei es zu einer sehr belastenden Situation gekommen. Doch er habe den Ärzten misstraut und daher seine Medikamente nicht einnehmen wollen.
Familie in anderem Saal vom Richter befragt
Bevor am Abend die Entscheidung über die Einweisung von dem Geschworenengericht getroffen wird, wurden noch die Eltern und die Schwester in einem anderen Raum allein vom Richter befragt. Die Befragung konnte live im Verhandlungssaal mitverfolgt werden.
Die Schwester berichtete, dass sie vor ihrem Bruder wegen dessen Erkrankung Angst gehabt habe. Sie bestätigte dem Richter, dass es “dauernd lauten Streit” darüber gegeben habe, dass er seine Medikamente nicht schlucke. Die Mutter meinte unter Tränen, dass er vor der Krankheit ein “gescheiter Bub” gewesen sei. 2023 starb seine Oma, das habe ihn stark belastet. Erst habe die Familie gedacht, “er vermisst sie so sehr”, erst später bemerkte sie, dass er krank sei und Halluzinationen haben dürfte.
Narben verheilen nicht
Die Gerichtsmedizinerin führte aus, dass vor allem die Verletzungen der Mutter “potenziell lebensgefährlich hätte sein können”. Allerdings sei dies im “vorliegenden Fall nicht so gewesen”. Auf Rücksprache eines Geschworenen hielt sie aber fest, dass die beiden verwendeten Messer sehr wohl dazu geeignet seien, jemanden zu töten. Auch wenn es ihr nicht geglückt wäre, sich zu den Nachbarn zu retten und sie schnell medizinische Hilfe bekommen hätte, hätte sie an den Verletzungen sterben können.
Untypisch früher Ausbruch der Schizophrenie
Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner meinte, dass der Betroffene bis zum 14. Lebensjahr “völlig unauffällig” gewesen sei. Dann sei bei ihm die schizophrene Erkrankung diagnostiziert worden – eine der “schwersten psychischen Erkrankungen”, die untypisch früh ausgebrochen sei, so Kastner. Rasend schnell habe sich bei dem Teenager ein “schizophrener Defektzustand” entwickelt, bei dem etwa die Fähigkeit zum Abstrahieren völlig verloren gehe. Zum Schluss habe er sich von allen bedroht gefühlt. Gleichzeitig entwickelte der 16-Jährige eine unglaubliche Aggression. “Er war nicht mehr Herr im Haus. Aus psychiatrischer Sicht ist seine Zurechnungsfähigkeit nicht mehr gegeben”, fand sie deutliche Worte.
Seit einem Jahr werde er nun medikamentös behandelt, ohne eine nennenswerte Verbesserung der Situation. Wegen seiner schweren nachhaltigen Störung resultiere eine Gefährlichkeit, die (derzeit) nur eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zulasse, bestätigte Kastner dem Richter.




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