Dreifache Mutter empört, aber was ist auf dem Strand erlaubt?

“25 Euro Eintritt und dann mussten wir unser Mittagessen wegwerfen!”

Donnerstag, 07. August 2025 | 08:02 Uhr

Von: ka

Castel Volturno – Es vergeht kein Sommer in Italien, in dem nicht ein „Skandal“ im Strandbad Aufsehen erregt. In diesem Jahr sorgt die Geschichte einer dreifachen Mutter, die nach dem Bezahlen des Eintritts von Mitarbeitern des Bagnos gezwungen wurde, ihr mitgebrachtes Essen wegzuwerfen, italienweit für Empörung.

„25 Euro Eintritt für das Strandbad und dann mussten wir unser Mittagessen wegwerfen“, so die Mutter von drei kleinen Kindern. „Wir mussten alles wegwerfen, was wir zu Hause vorbereitet hatten – einen einfachen Nudelsalat –, um dann eine Pizza zu kaufen“, beklagte sich die Frau, die mit ihren Kindern einen Tag am Meer verbringen wollte. Doch wie jeden Sommer wirft auch dieser Vorfall die Frage auf, was in einem Strandbad erlaubt ist und was der Inhaber verbieten kann.

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Im Mittelpunkt der Polemiken, die jeden Sommer über die umstrittenen Praktiken hereinbrechen, die von den Strandbädern angewandt werden, um deren Einnahmen zu steigern, steht diesmal das angebliche Verbot, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Dies ist eine Gewohnheit vieler italienischer Familien, die versuchen, bei ihren Tagen am Meer etwas Geld zu sparen. Die Inhaber der Strandbäder sehen dies jedoch nicht gerne.

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Wie der Abgeordnete Francesco Emilio Borrelli von der italienischen Linkspartei Alleanza Verdi Sinistra berichtet, wurde ihm folgender Vorfall gemeldet: Eine Mutter aus Kampanien besuchte mit ihren drei Kindern einen Strand in Castel Volturno in der Provinz Caserta. Sie hatte regulär 25 Euro Eintritt bezahlt und ihr Mittagessen von zu Hause mitgebracht.

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Als es Zeit für das Mittagessen war, holte die dreifache Mutter die selbst zubereiteten Speisen aus ihren Taschen. Ein Mitarbeiter des Strandbads hielt sie jedoch sofort auf. Er wies sie darauf hin, dass es am Strand nicht erlaubt sei, solche Speisen zu verzehren. Trotz mehrfacher Bitten blieb der Frau nichts anderes übrig, als das mitgebrachte Essen in den Müll zu werfen und an der Strandbar eine Pizza zu kaufen, um weitere Diskussionen zu vermeiden. „Wir waren gezwungen, alles wegzuwerfen, was wir zu Hause zubereitet hatten – einen einfachen Nudelsalat –, um dann eine Pizza zu kaufen“, erklärte die Frau und fügte Fotos des selbst zubereiteten Essens, das im Müll gelandet war, sowie die Quittung über den Kauf der Pizza bei.

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„Ich wollte meinen Kindern den Tag am Meer nicht verderben und habe deshalb den Forderungen des Sicherheitsdienstes des Strandbads nachgegeben. Aber das scheint mir nicht fair zu sein. Sie können nicht verlangen, dass zu den Eintrittskosten auch noch die Kosten für das Essen hinzukommen. Für eine Familie mit nur einem Einkommen wie unserer wird das schwierig“, beklagt die von Borrelli zitierte Mutter.

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Die Geschichte der Mutter von drei Kindern, die gezwungen wurde, das mitgebrachte Essen wegzuwerfen und stattdessen im Imbiss des Strandbads eine Pizza zu kaufen, sorgt italienweit für Empörung. Die Frage ist jedoch, was in einem Strandbad erlaubt ist und was der Inhaber verbieten kann. Für Klarheit sorgt die italienische Verbraucherschutzvereinigung Unione Nazionale Consumatori mit ihrem kleinen Führer „Strände und Strandbäder: Regeln, Rechte und Pflichten”.

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Die erste Regel lautet, dass das Meer ein öffentliches Gut ist und niemand den Zugang dazu verbieten darf. Daraus folgt, dass der Zugang zur Strandlinie immer gewährleistet sein muss. Kein Strandbad darf den Zugang zum Ufer versperren oder eine Gebühr für das Betreten seines Bereichs verlangen. Wer dies tut, begeht einen Rechtsmissbrauch. Das Gesetz legt dies eindeutig fest: Sowohl die Regelungen von 2011 (Art. 11 des Gesetzes 217) als auch die von 2006 (Gesetz 296, Art. 1, Abs. 251) sprechen vom „freien und unentgeltlichen Recht auf Zugang und Nutzung der Strandlinie”.

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Die Dinge ändern sich jedoch, wenn man die vom Strandbad angebotenen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Duschen und Liegestühle, in Anspruch nimmt. Grundsätzlich darf jedoch kein Betreiber den Durchgang verhindern, um jemandem das Baden zu verbieten.

Was den Aufenthalt auf dem Strand von der Strandlinie bis zum Beginn des Strandbads mit seinen Sonnenschirmen betrifft, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Das Recht auf Zugang bedeutet nicht automatisch das Recht auf Aufenthalt. An der Strandlinie, also dem Sandstreifen, an dem sich die Wellen brechen, darf man aus Sicherheitsgründen nicht mit Sonnenschirmen oder Liegestühlen verweilen. In vielen Orten verbieten kommunale oder regionale Verordnungen, diesen mindestens fünf Meter breiten Streifen mit Gegenständen zu belegen, um Platz für Rettungsfahrzeuge zu lassen.

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Sowohl Badegäste als auch Betreiber von Strandbädern müssen sich an dieses Verbot halten. Selbst das Zurücklassen eines Handtuchs kann beanstandet werden, wenn dadurch der Durchgang oder der Zugang zum Meer behindert wird. Das Aufstellen eines Sonnenschirms am freien Strand, um den Platz für den nächsten Tag zu „reservieren”, ist ebenfalls unzulässig und in vielen Fällen illegal. Es handelt sich dabei um eine widerrechtliche Besetzung öffentlichen Grundeigentums. Die Behörden können in diesem Fall das unbeaufsichtigt zurückgelassene Material beschlagnahmen.

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Kommen wir nun zum eigentlichen Kern der Sache. Es ist nicht verboten, Essen mit an den Strand zu bringen. Man kann problemlos belegte Brote, Obst oder Snacks verzehren, auch innerhalb eines Strandbads. Man ist auch nicht verpflichtet, Essen vor Ort zu kaufen. Der Betreiber des Strandbads in Castel Volturno, der im Mittelpunkt der Kontroverse steht, handelte somit eindeutig rechtswidrig.

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Wichtig ist, dass man keinen Müll hinterlässt und niemanden stört. Spontan zu grillen oder Tische zu decken, als wäre man im eigenen Garten, ist natürlich verboten. Ebenso ist es verboten, Plastik, Dosen oder Essensreste am Strand zurückzulassen. Aber niemand kann einem verbieten, am Strand zu essen.

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Grundsätzlich ist das Rauchen am Strand erlaubt. Um die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen, führen jedoch immer mehr Gemeinden auch im Freien Rauchverbote ein, denn im Sand zurückgelassene Zigarettenkippen zählen zu den Hauptursachen für Umweltverschmutzung. Wo ein Verbot besteht, muss dies deutlich gekennzeichnet sein. In jedem Fall ist es obligatorisch, tragbare Aschenbecher zu verwenden und den Strand nicht zu verschmutzen – auch dort, wo das Rauchen erlaubt ist.

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Es gibt in Italien kein Gesetz, das den Zugang von Hunden zum Strand verbietet oder erlaubt. Hunde dürfen freie Strände betreten, sofern sie angeleint sind oder einen Maulkorb tragen. Private Strandbäder können nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde selbst entscheiden, ob sie Hunden Zutritt gewähren oder nicht.

Die wichtigste Regel ist jedoch, sich im Voraus über alle Gebote und Verbote zu informieren. Hätte die dreifache Mutter beispielsweise gewusst, dass es ihr gutes Recht ist, auch in einem Strandbad mitgebrachtes Essen zu verzehren, hätte sie den Strandbadinhaber darauf hinweisen und notfalls auch die Ordnungskräfte verständigen und Anzeige erstatten können.

 

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