Von: ka
Padua – Eine 51-jährige Frau aus Padua durchlitt aufgrund eines eklatanten ärztlichen Fehlers ein wahres Martyrium. Da zwei Laborproben verwechselt worden waren, galt sie fälschlicherweise als Tumorpatientin. Daraufhin wurde ihr vor acht Jahren eine Brust entfernt, obwohl sie gar nicht erkrankt war, wie der Corriere del Veneto berichtet.
Die Frau glaubte, eine schwere Brusttumorerkrankung überlebt zu haben, und bedankte sich sogar bei den Ärzten für den rechtzeitigen Eingriff. In den folgenden Jahren musste sie sich weiteren Eingriffen unterziehen, um ihre Brust wiederherzustellen. Erst das Ergebnis eines im April 2025 eingegangenen DNA-Tests verwandelte ihren siebenjährigen Kampf gegen den in Wirklichkeit nie existierenden Brustkrebs in die Geschichte eines unglaublichen medizinischen Fehlers.

Für eine 51-jährige Frau aus Padua wurde das, was sie für den Bericht über ihre Genesung von einer tödlichen Erkrankung hielt, zum Beweis einer grundlosen Verstümmelung: Das im Jahr 2018 bei ihr diagnostizierte duktale Karzinom dritten Grades stammte nicht von ihr, sondern von einer anderen Patientin. Eine Verwechslung von Probeentnahmen, die in den Labors zwischen der lokalen Sanitätseinheit USL Euganea und dem Krankenhaus in Padua stattfand, führte zu diesem Fehler. Nachdem alle Versuche einer Schlichtung gescheitert sind, wird der Fall nun vor dem Zivilgericht verhandelt.

Die Geschichte reicht bis in den Herbst 2018 zurück. Bei einer Routineuntersuchung wurden damals verdächtige Mikroverkalkungen in der Brust festgestellt, die eine eingehendere diagnostische Abklärung erforderten. Die Patientin unterzog sich daraufhin einer Mammabiopsie. Die Entnahme der Proben erfolgte in den Ambulanzen der USL Euganea, während die histologische Untersuchung in den Labors des Krankenhausverbunds durchgeführt wurde. Das Ergebnis lautete „infiltratives duktales Karzinom dritten Grades“ – eine aggressiv und fortgeschritten geltende Form des Brustkrebses, die einen sofortigen Eingriff erforderte. So wurde der Frau am 21. November desselben Jahres in einer Klinik in Abano Terme die linke Brust vollständig entfernt.

Sie wurde am 24. November entlassen und kehrte mit der Überzeugung nach Hause zurück, diesen Albtraum hinter sich gelassen zu haben. Zu dieser Illusion trug auch die histologische Untersuchung des entfernten Gewebes bei, das tumorfrei war. Anstatt Zweifel an der ursprünglichen Diagnose zu wecken, wurde das Ergebnis der Patientin als Bestätigung eines klinischen Erfolgs präsentiert. Der Eingriff war erfolgreich. Die Frau ruft sogar eine Ärztin der USL an, um ihr für die schnelle Behandlung zu danken, ohne zu ahnen, dass sie sich in einem Irrtum befindet.
Wie die Paduaner Rechtsanwältin Manuela Da Ruos erklärt, die ihre Mandantin im Rechtsstreit gegen die betroffenen Gesundheitseinrichtungen vertritt, hat die Patientin eine unnötige Mastektomie mit sieben rekonstruktiven Eingriffen sowie schwerwiegende psychische Leiden erlitten. Diese sind auf die siebenjährige falsche Überzeugung zurückzuführen, an Krebs erkrankt zu sein.

Der Verdacht auf einen Probenvertausch kommt erst im Laufe der schwierigen Brustrekonstruktion auf. Zwischen den Jahren 2021 und 2024 unterzieht sich die 51-Jährige in dem Versuch, schwerwiegende ästhetische Beeinträchtigungen zu korrigieren, weiteren sechs Eingriffen in Padua, Parma und Lecce.
Bei den gerichtsmedizinischen Untersuchungen fällt eine technische Unstimmigkeit ins Auge: Die Diskrepanz zwischen den 14 Gewebeproben, die bei der ursprünglichen Biopsie entnommen wurden, und den nur fünf Proben, die der Pathologe, der den Krebs diagnostiziert hatte, analysiert hatte. „Die Unstimmigkeit zwischen der Menge des bei der Biopsie entnommenen Materials und dem, was dem Pathologen zur Untersuchung vorgelegt wurde, ist offensichtlich”, betont Rechtsanwältin Da Ruos und verweist dabei auf die Analysen, die zum Antrag auf den Gentest führten.

Der endgültige Beweis ergab sich aus dem Vergleich der DNA der Frau mit dem seit 2018 aufbewahrten biologischen Material. Dieser DNA-Abgleich zeigte, dass die erkrankten Gewebe einer anderen Person gehören. Wahrscheinlich kam es zu einer Verwechslung des Gewebes. Doch wo? Während der Entnahme, der Identifizierung oder des Transports im Rahmen der Biopsieentnahmephase der USL Euganea? Oder während der Annahme und Bearbeitung im Histologielabor im Rahmen der diagnostischen Phase im Krankenhaus?
Bis heute gibt es weder vom Krankenhaus noch von der USL eine offizielle Stellungnahme. Das Eilverfahren liegt nun in den Händen eines vom Gericht bestellten Sachverständigen. Wird innerhalb von vier Monaten keine Einigung über eine Entschädigung erzielt, geht der Fall in ein ordentliches Zivilverfahren über – der letzte Akt einer Tortur, die durch eine fatale Verwechslung ausgelöst wurde.
Doch selbst wenn die Frau einen hohen Schadenersatz zugesprochen bekommt, kann ihr niemand die entfernte gesunde Brust und die verlorenen glücklichen Lebensjahre ersetzen. Diese wurden durch einen schweren medizinischen Fehler bei einer vermeintlichen Vorsorgeuntersuchung unwiederbringlich zerstört.




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