Von: luk
Rom – Der Kassationsgerichtshof in Rom hat jüngst eine Entscheidung getroffen, die für viel Aufmerksamkeit sorgen dürfte.
Ein Ehemann war von seiner Frau dabei ertappt worden, wie er sich im Internet nach anderen Frauen umschaute und mit ihnen Treffen organisieren wollte.
Die Ehefrau hat ihren Mann daraufhin verlassen. Im Scheidungsverfahren warf der Mann seiner Frau aber vor, die eheliche Wohnung grundlos verlassen zu haben und stellte den Antrag, keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Er argumentierte, dass er seiner Frau mit der „Brautschau“ keinen triftigen Grund zu dieser Handlung geliefert habe. Sie sei somit Schuld an der Trennung.
Die Richter am Kassationsgericht stellten jedoch fest, dass der Frau kein Fehlverhalten zugesprochen werden könne. Wenn der Mann Treffen mit anderen Frauen anstrebe, werde das Vertrauensverhältnis bereits erschüttert.
Damit bestätigte das oberste Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichts von Bologna.