Für ihre Arbeit in Deutschland muss sie Steuern in Italien zahlen

Deutsche Ärztin am Gardasee bekommt Ärger mit Finanzpolizei

Freitag, 08. März 2019 | 11:05 Uhr

Nago – Die Finanzpolizei von Riva am Gardasee hat in den vergangenen Tagen eine deutsche Ärztin angezeigt, die in einer Villa in Nago oberhalb von Torbole Zimmer mit Frühstück vermietet hat. Der Frau werden mehrere Vergehen vorgeworfen.

Die 59-jährige Z. T. soll etwa ihrer ärztlichen Tätigkeit im Ausland weiterhin nachgegangen sein. Weil sie ihren Wohnsitz allerdings in Italien hat, hätte sie dort auch Steuern zahlen müssen, was sie offenbar aber nicht getan hat. Laut Finanzpolizei wurden Einnahmen von 105.755 Euro dem Fiskus nicht erklärt.

Die Frau lebt seit 2012 in Nago und hat eine Facharztausbildung in Sportmedizin. Die Finanzpolizei wurde durch Kontrollen von Unterkünften für Touristen aufmerksam, die Angebote auf bekannten Vermittlungsseiten im Internet veröffentlichen.

In einer Villenanlage, die die Ärztin im Jahr 2016 von einer älteren Frau geerbt hat, soll die Frau die Zimmer vermietet haben. Die Anlage, die zwei kleinere Gebäuden umfasst, steht etwas abseits zwischen Olivenhainen, bietet einen Ausblick auf den See und befindet sich daher in einer äußerst attraktiven Lage. Sowohl in Zusammenhang mit dem Grundstück als auch mit der Erbschaft gab es keinerlei Beanstandungen vonseiten der Finanzpolizei. Auch der Betrieb war regulär gemeldet. Bei Touristen auf der Suche nach einem Kurzurlaub schien die Villa sehr begehrt zu sein.

Wie die Finanzpolizei allerdings feststellte, soll es die Ärztin unterlassen haben, die Daten von 18 Gästen der Behörde für Öffentliche Sicherheit weiterzuleiten. Mithilfe der Quästur von Trient konnte nachgewiesen werden, dass die 18 Personen über verschiedene Portale im Internet einen Aufenthalt gebucht hatten. Geahndet werden Vergehen dieser Art mit einer Haftstrafe von drei Monaten bzw. einer Geldstrafe von 206 Euro.

Doch die Finanzpolizei schaute genauer hin und stellte fest, dass sie in den Jahren 2013 und 2014 keine Steuererklärung vorgelegt hat. Gleichzeitig wollen die Ermittler Belege gefunden haben, dass die Frau durchaus einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist. Neben ihrem Aufenthalt in Nago soll die Frau mehrere Tage lang in Deutschland als Sportärztin gearbeitet haben. Unter anderem war sie für die Betreuung von deutschen Nationalmannschaften im Schwimmen, Boxen, Gewichtheben und Turnen zuständig.

Die Ärztin, die erklärte, dass sie nicht gewusst habe, in Italien Steuern zahlen zu müssen, hat von sich aus die Steuererklärung für das Jahr 2017 vorgelegt. Wie die Finanzpolizei mitteilt, sei die Frau verpflichtet, in Italien Steuern zu zahlen, weil sie im Meldeamt eingetragen ist. Aufgrund einer Konvention zwischen der Italienischen Republik und der Republik Deutschland zur Vermeidung einer doppelten Abgabenbelastung hätte die Frau auch ihre Einkünfte in Deutschland in Italien versteuern müssen. Das Prinzip der globalen Besteuerung (worldwide taxation principle) werde EU-weit angewandt und gelte in den meisten Ländern der Welt.

Von: mk