Gesetzentwurf im Parlament

Dürfen Radfahrer bald nicht mehr überholt werden?

Dienstag, 11. April 2017 | 13:16 Uhr

Rom – Das Parlament in Rom will riskanten Überholmanövern von Radfahrern auf den Straßen einen Riegel vorschieben. Jährlich kommen mehrere Radfahrer, die von Autos überholt werden, bei Unfällen ums Leben. „salva-ciclisti“ – so nennt sich der Gesetzentwurf, mit dem der Verkehrskodex abgeändert werden soll. Frei auf Deutsch übersetzt heißt das so viel wie „Rettung der Radfahrer“.

Der Entwurf wird derzeit von der Kommission für öffentliche Arbeiten im Senat geprüft. Konkret soll die Möglichkeit des Überholens von Fahrrädern auf der Straße klarer definiert werden. Derzeit gibt es in Italien nur allgemeine Regelung.

Im Text wird explizit auch der Schutz der Radfahrer betont, die als „schwächere Nutzer der Straße“ bezeichnet werden.

Der Bericht, der den Gesetzestext begleitet, legt die Anzahl der Unfälle offen, in denen sowohl Fahrräder als auch Autos verwickelt sind. Die Daten sind erschreckend. Laut einer Statistik des ISTAT kamen allein im Jahr 2015 rund 250 Radfahrer bei Unfällen auf der Straße ums Leben. 16.000 Radfahrer wurden bei Verkehrsunfällen verletzt.

Während die Todesrate bei den Autolenkern bei 0,67 liegt, ist sie bei den Radfahrern mit 1,43 mehr als doppelt so hoch. Die Verletzungsrate bei den Radfahrern liegt bei 94,23, bei den Autofahrern beträgt der Index nur 65,05.

Laut beiliegendem Bericht kommt es zu den meisten Unfällen außerhalb der Städte, wobei ein erhöhtes Risiko für die Radfahrer vor allem die Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge darstellt. Die gefährlichste Phase im Miteinander von Radfahrern und motorisierten Fahrzeugen sei der Moment des Überholens.

Im neuen Gesetzentwurf soll das Überholen von Fahrrädern mit einem seitlichen Abstand von weniger als eineinhalb Metern verboten werden. Bei Übertretung sind saftige Strafen in der Höhe von 163 bis 651 Euro vorgesehen. Zu dem kann der Führerschein einen bis drei Monate lang entzogen werden. Falls es sich um einen Führerscheinneuling handelt, werden daraus sechs Monate.

Der Senat könnte das Gesetz bereits vor dem Sommer behandelt werden und dann in die Abgeordnetenkammer wandern. Endgültig verabschiedet würde es damit am Ende des Jahres.

Von: luk