Senat setzt mit Straferhöhung auf mehr Abschreckung

Einbrecher und Diebe müssen sich bald warm anziehen

Mittwoch, 15. März 2017 | 13:24 Uhr

Rom – Heute hat der Senat die Reform des Straf- und Strafprozessrechts verabschiedet. Verhaftete Wohnungseinbrecher werden künftig nicht mehr auf freiem Fuß gesetzt, sondern bleiben in Haft. Nun steht noch die Zustimmung der Abgeordnetenkammer zu der Verschärfung der Strafen bei Einbruch und Diebstahl aus.

Der Senat hat am Mittwoch die lang erwartete und heftig umstrittene Reform des Straf-und Strafprozessrechts verabschiedet. Die Regierung hatte auch wegen der Uneinigkeit in den Regierungsparteien die Vertrauensfrage zur Reform gestellt. Das Gesetz wurde von Justizminister Orlando noch unter der Regierung Renzi vorgelegt und war bereits am 1. Oktober 2015 von der Abgeordnetenkammer in erster Lesung verabschiedet worden.

„Diese Reform beinhaltet sowohl Neuerungen im Strafrecht als auch im Strafprozessrecht. So werden z.B. die Strafen für Diebstahl endlich wieder so erhöht, dass nach einer Verhaftung nicht mehr notwendigerweise eine sofortige Freilassung erfolgt. Die Herabsetzung der Strafen, um die Gefängnisse zu leeren, ist nicht der richtige Weg und hat angesichts der Serieneinbrüche zu großem Unmut und Unverständnis in der Bevölkerung geführt. Mit den nun beschlossenen Straferhöhungen wird wieder mehr auf Abschreckung gesetzt.“, erklärt der Fraktionssprecher der Autonomiegruppe, SVP-Senator Karl Zeller.

Im Falle eines Diebstahls in einem privaten Wohnhaus oder auf der Straße (wie etwa beim klassischen Handtaschenraub) war bisher eine Haftstrafe zwischen einem und sechs Jahren und eine Geldstrafe von 103 Euro bis 1032 Euro vorgesehen. Diese Strafe wird mit der Neuerung auf eine Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren und eine Geldstrafe von 927 Euro bis 1500 Euro erhöht. Auch die Strafe im Falle eines Raubüberfalls wird verschärft, die Mindeststrafe wird von drei auf vier Jahre erhöht.

Sehr wichtig sind die Neuerungen im Bezug auf die Verjährungsfristen bei einigen schweren Verbrechen gegen Minderjährige. So läuft die Verjährungsfrist bei sexuellen Gewaltverbrechen, Menschenhandel, Misshandlung in der Familie, sexueller Ausbeutung und Stalking zukünftig erst ab dem 18. Lebensjahr des Opfers und nicht schon bei Begehen der Straftat. Dadurch wird die Tatsache berücksichtigt, dass minderjährige Opfer dieser Verbrechen oft nicht den Mut aufbringen, den Täter sofort anzuzeigen.

Auch im Bezug auf andere schwere Delikte gegen die öffentliche Verwaltung wie Korruption werden die Verjährungsfristen, die unter der Berlusconi-Regierung stark verkürzt worden waren, wieder erhöht, damit eine effektive Strafverfolgung erleichtert wird.

„All diese Neuerungen treten nicht rückwirkend in Kraft, sie beziehen sich also auf die Verbrechen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen werden.“, erklärt Zeller abschließend.

Nun muss noch die Abgeordnetenkammer über die Änderungen, die der Senat vorgenommen hat, entscheiden, bevor das Gesetz definitiv in Kraft tritt.

Von: luk