Von: ka
Ravenna – Ein verwöhntes Muttersöhnchen, in Italien „Mammone” genannt, wollte die mütterliche Wohnung nicht verlassen. Da sich der 31-Jährige trotz seines Einkommens aus einer geregelten Arbeit – er war Kellner – weder an der Hausarbeit, geschweige denn an den Ausgaben beteiligen wollte, wandte sich seine verzweifelte Mutter an die Justiz.
Um das „Hotel Mamma“ um jeden Preis nicht verlassen zu müssen, kündigte der „junge Mann“ sogar seinen Job als Kellner. Vor dem Richter nützte ihm dies jedoch nichts. Das Gericht stufte den 31-Jährigen als „voll arbeitsfähig“ ein und urteilte, dass er sich in einem Alter befände, in dem er eigentlich schon selbstständig sein sollte. Der Fall endete mit einem für italienische Familienverhältnisse wegweisenden Urteil. Der Richter gewährte dem „Mammone“ noch eine kurze Schonfrist, doch zum 30. Juni 2026 muss er das „Hotel Mamma“ verlassen.

Wer in Italien kennt sie nicht oder macht keine Witze über die „Mammoni”? Sie sind der Inbegriff des „Muttersöhnchens“, also eines Menschen, der extrem stark an seine Mutter gebunden ist, oft bis ins hohe Alter bei ihr wohnt und sich von ihr versorgen lässt. Es handelt sich um ein kulturelles Phänomen, das oft mit „Nesthockern“, den sogenannten „Bamboccioni“, gleichgesetzt wird. Viele Mammoni bleiben bis weit über das 30. oder 40. Lebensjahr hinaus im elterlichen Haushalt wohnen, obwohl sie sich mit ihrem Einkommen selbst unterhalten könnten. Dabei spielen traditionelle Familienstrukturen, wirtschaftliche Gründe wie Arbeitslosigkeit, eine überfürsorgliche Erziehung oder ein ungelöster Ödipuskomplex häufig eine Rolle. Die „Mammoni“ sind oft Ziel von Scherzen und mittlerweile Teil der italienischen Popkultur. So ist „Il Mammone“ auch der Titel einer italienischen Filmkomödie aus dem Jahr 2022.
Wie ein Beispiel aus Ravenna in der Emilia-Romagna zeigt, kann das komfortable Leben als „Mammone” aber schnell vorbei sein, wenn man es allzu bunt treibt. Eine Mutter konnte das Verhalten ihres Sohnes, der im Haushalt überhaupt nicht mitarbeitete, nicht mehr ertragen. Der 31-Jährige hatte zwar eine feste Anstellung, trug aber trotzdem nicht zu den Haushaltskosten oder der Wohnungsreinigung bei. Da sie selbst nicht mehr weiter wusste, fasste die inzwischen verzweifelte Frau den Entschluss, einen Anwalt zu konsultieren, um ihren Sohn des Hauses zu verweisen und ihm auf diese Weise mehr Verantwortung beizubringen.
Sie schilderte den Richtern, dass sie alleinige Eigentümerin der Wohnung sei, in der sie mit ihrem Sohn zusammenlebte. Dieser arbeitete als Kellner mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem Nettogehalt von etwa 1.400 Euro im Monat. Trotzdem habe er sich nie an den Kosten beteiligt und nicht einmal die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens eingehalten. Um ihn zur Verantwortung zu ziehen und ihm eine Lektion fürs Leben zu erteilen, wandte sie sich an die Justiz und forderte, dass er die Wohnung verlassen müsse, da die Unterhaltspflicht erloschen sei.

Durch seine Mutter in die Enge getrieben, griff der „junge Mann“ zu einer List. Um das „Hotel Mamma“ um jeden Preis nicht verlassen zu müssen, kündigte er mitten im Strafverfahren seinen Job als Kellner und verlor damit das Einkommen, das nach Ansicht des Richters das Erlöschen der Unterhaltspflicht begründet hätte. Vor dem Richter nützte ihm sein dreister Plan jedoch nichts, denn der Richter der Zivilkammer des Gerichts von Ravenna hat den Fall trotz des neuen Status des Mannes als Arbeitsloser sorgfältig geprüft und der Mutter recht gegeben.
Der 31-Jährige wurde verurteilt, die Wohnung bis zum 30. Juni 2026 zu verlassen und rund 3.000 Euro Anwaltskosten zu zahlen. Für den Richter führt die Tatsache, dass der Mann „ohne sich um eine andere Arbeit zu bemühen“ gekündigt hat, nicht zu einer erneuten Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter. Das Gericht stufte den 31-Jährigen als „voll arbeitsfähig“ ein und urteilte, dass er sich in einem Alter befände, in dem er eigentlich schon selbstständig sein sollte. Der Fall endete mit einem für italienische Familienverhältnisse wegweisenden Urteil.

Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht. Zwar hat der Richter dem „Mammone“ noch eine Schonfrist gewährt, doch spätestens am 1. Juli 2026 muss er in seine neue Bleibe ziehen. Hätte er sich seiner Mutter gegenüber nur etwas kulanter gezeigt, könnte er vielleicht immer noch im „Hotel Mama“ urlauben.
Die „Mammone-Kultur“ ist in Italien tief verankert. Besonders seit in Südtirol die Wohnkosten hoch sind, treibt sie auch hierzulande ihre Blüten.




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