Von: mk
Bozen/Rom – Das Justizreferendum in Italien ist geschlagen. Die Wahllokale schlossen ihre Tore um 15.00 Uhr. Gegenstand der Volksabstimmung war das Verfassungsgesetz mit dem Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“, das vom Parlament verabschiedet und am 30. Oktober 2025 im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht wurde. Laut Zwischenstand um 17.00 Uhr – mit den Ergebnissen aus 53.939 von 61.533 Wahlsektionen – liegt das „Nein“ mit 53,93 Prozent deutlich vorne und scheint sich durchzusetzen. Das „Ja“ erreichte nur 46,07 Prozent der Stimmen.
Italienweit lag die Wahlbeteiligung bei 58,87 Prozent. Während im Trentino 65,21 Prozent der Wählerinnen und Wähler zur Urne schritten, fiel das Interesse in Südtirol deutlich niedriger aus. Dort beteiligten sich nur 38,8 Prozent der Wahlberechtigten am Referendum. Wie berichtet, gibt es kein Quorum. Das Ergebnis ist auf jeden Fall gültig.
Interessant aus Südtiroler Perspektive ist: In unserem Land hat ebenfalls das „Nein“ die Nase vorn. Allerdings ist der Vorsprung mit 50,16 Prozent deutlich knapper.
Im Zentrum der Reform standen unter anderem die Trennung der Karrierewege von Richtern und Staatsanwälten sowie eine neue Struktur des Obersten Rats der Gerichtsbarkeit CSM (Consiglio Superiore della Magistratura), der derzeit aus 33 Mitgliedern besteht. Die angestrebte Änderung sah eine Aufteilung in zwei getrennte Gremien vor. Vorgesehen war außerdem die Einrichtung einer neuen Disziplinarkammer für Richter und Staatsanwälte. Eine Beschleunigung der Verfahren vor Gericht war nicht Gegenstand der Volksabstimmung.
Die Gesetzesänderung wollte dafür sorgen, dass künftig die Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten strikt getrennt bleiben. Demnach gäbe es im Staatsapparat nur noch Juristinnen und Juristen, die entweder Recht sprechen oder Anklage erheben. Weil an den italienischen Gerichten Staatsanwälte und Richter dasselbe Auswahlverfahren absolvieren, ist derzeit ein Rollenwechsel möglich. Früher war viermal ein Wechsel erlaubt, heute nur noch einmal.
Überwiegt das „Ja“, wird das Verfassungsgesetz bestätigt und tritt endgültig in Kraft. Wenn die Wählerinnen und Wähler hingegen mehrheitlich das „Nein“ angekreuzt haben, gilt die Reform als abgelehnt, und die derzeit bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben unverändert. Befürworter sahen in der Neuerung eine Befreiung der Justiz von politischen Einflüssen, die Gegner der Reform bangten hingegen um deren Unabhängigkeit.
Premierministerin Giorgia Meloni hat sich im Vorfeld für die Reform starkgemacht und für das „Ja“ geworben. Insofern kann das Ergebnis auch als Stimmungstest für die Regierung in Rom gewertet werden.




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