Kassationsgericht bestätigt Haftstrafe

Falschparken wird zum Strafvergehen

Freitag, 14. April 2017 | 12:00 Uhr
Update

Von: luk

Rom/Palermo – Er hatte sein Auto auf dem Parkplatz eines Behinderten abgestellt. Nun wird ein 63-Jähriger aus Palermo definitiv zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Kassationsgericht hat das Urteil bestätigt.

Der Sizilianer hatte mit seinem Auto 16 Stunden lang den Parkplatz besetzt, der einer 49-jährigen Behinderten zugesprochen worden und mit dem Kennzeichen ihres Fahrzeuges versehen war, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Es begann ein langwieriger Prozess, der sich in verschiedenen Instanzen acht Jahre lang hinzog. Erstinstanzlich wurde der Angeklagte von einem Gericht in Palermo zu 4 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde von einem Berufungsgericht bestätigt. Der Mann resignierte nicht und reichte beim Kassationsgericht in Rom Berufung ein. Die Obersten Richter bestätigten jetzt die Strafe. Der Mann wird auch 5.000 Euro Strafe und die Prozesskosten zahlen müssen.

Demzufolge gleicht das Besetzen eines Behinderten-Parkplatzes einem Strafvergehen. Das Urteil wurde von den Behindertenverbänden begrüßt.