Unternehmen muss für Schaden aufkommen

Frau verliert ihren Job, weil sie schwanger ist – Sieg vor Gericht

Donnerstag, 15. Mai 2025 | 15:09 Uhr

Von: mk

Trient – Eine Leiharbeiterin, die ihren Job verloren hatte, nachdem sie schwanger geworden war, hat sich in einem Rechtsstreit vor dem Trientner Berufungsgericht durchgesetzt. Das Gericht verurteilte das Unternehmen Dana, für das die Frau über eine Zeitarbeitsfirma tätig war, wegen geschlechtlicher Diskriminierung. Das Unternehmen hatte den Einsatz der Mitarbeiterin aufgrund ihrer Schwangerschaft beendet.

Der Fall wurde von Rechtsanwältin Sonia Guglieminetti mit Unterstützung der Metallarbeitergewerkschaft Fiom, der Gewerkschaft für atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse Nidil sowie der Rechtsabteilung vom CGIL im Trentino betreut.

Zugetragen hat sich der Vorfall bereits im Jahr 2021. Die betroffene Frau arbeitete als Buchhalterin bei Dana im Rahmen eines befristeten Leiharbeitsvertrags mit einer Laufzeit bis ins Jahr 2049. Im September 2021 wurde sie allerdings schwanger. Daraufhin schloss Dana die Mitarbeiterin aus dem Betrieb aus und beendete ihren Einsatz.

Da die Zeitarbeitsfirma aufgrund der Schwangerschaft keine neue Stelle für die Frau finden konnte, erhielt sie lediglich eine Entschädigung für den entgangenen Einsatz – ein Drittel des Gehalts, das ihr bei gewährleistetem Mutterschutz zugestanden hätte.

Auf die Einwände der Fiom hin argumentierte Dana zunächst, keine Pflichten gegenüber Leiharbeitern zu haben. Vor dem Arbeitsgericht behauptete das Unternehmen dann, die Entscheidung sei „Folge einer betrieblichen Umstrukturierung“ gewesen und die zeitliche Nähe zur Schwangerschaft sei reiner Zufall gewesen. Ebenso zufällig sei dieselbe Entscheidung in Zusammenhang mit einer anderen Leiharbeiterin gewesen, die schwanger geworden war.

Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass der Schritt des Unternehmens auf Diskriminierung von Frauen beruhte. Unter den rund tausend Mitarbeiter, die für Dana arbeiteten, waren die beiden Frauen die einzigen, von denen sich das Unternehmen in diesem Zeitraum getrennt hatte. Der Schutz einer schwangeren Frau stehe an oberster Stelle, auch wenn sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe, urteilte das Gericht. Andernfalls liege eine Diskriminierung vor.

Das Unternehmen muss der Arbeitnehmerin nun 100 Prozent ihres Gehalts bis zum ersten Geburtstag ihres Kindes zahlen und so den entstandenen Schaden ersetzen. Auch die gesamten Gerichtskosten wurden dem Unternehmen auferlegt.

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