Gericht verfügt Beschlagnahme und Einweisung eines Hundes ins Tierheim

Free Miro: Mehr als 150.000 Unterschriften für Miro’s Freiheit

Mittwoch, 04. April 2018 | 08:01 Uhr

Roverè della Luna/Aichholz/Trient – Im Zuge eines Nachbarschaftsstreits, bei dem es angeblich um zu lautes Bellen eines Hundes geht, verfügte das Überprüfungsgericht von Trient, der Besitzerin ihren Hund zu beschlagnahmen und ihn in ein Tierheim einzuweisen. Eva Munter gab aber nicht auf und startete eine überaus erfolgreiche Onlinepetition.

Die Geschichte von Miro, eines drei Jahre alten Maremmen-Abruzzen-Schäferhundes, und seiner Besitzerin, Eva Munter, aus Roverè della Luna, zu deutsch Aichholz, im Trentino, begann mit einem Nachbarschaftsstreit. Der Nachbar von Frau Munter beschwerte sich über das angeblich zu laute Bellen des Hundes, das ihm laut seinem Dafürhalten Schaden zugefügt und seinen Schlaf geraubt haben soll. Nach einer ersten Anzeige des Nachbarn verhängten die Carabinieri ein Bußgeld. Nach einer zweiten Anzeige beschloss Eva Munter, nicht zu zahlen, und verlangte eine Anhörung vor Gericht, um dort ihr Anliegen und ihre Sicht der Dinge vorzubringen.

In Erwartung der Anhörung, welche für den 10. April angesetzt wurde, beschloss das Überprüfungsgericht von Trient, Eva Munter ihren Hund Miro zu beschlagnahmen und ihn vorübergehend in ein Tierheim für Hunde unterzubringen. Diese drastische Maßnahme wurde am 22. März von den Carabinieri vollstreckt.

Eva Munter

„Er ist traurig und frisst wenig. Wir hätten ihn jeden Tag besucht, aber die Verantwortlichen haben uns geraten, dies zu unterlassen, weil er nach jedem Besuch niedergeschlagen ist“, erzählt Eva Munter.

Aber Miro’s Besitzerin gab nicht auf. Während sie auf die Entscheidung des Gerichts wartete, startete sie eine Onlinepetition, die innerhalb von wenigen Tagen von über 150.000 Menschen unterschrieben wurde. Auch im kleinen Trentiner Dorf erfuhr Eva Munter Unterstützung für ihr Anliegen. Ein Aichholzer, der lieber anonym bleiben wollte, berichtete, dass viele Nachbarn von Eva Munter einen Hund hätten und Miro nicht der einzige Hund sei, der belle. Laut seiner Ansicht läge es auf der Hand, dass es beim Nachbarschaftsstreit nicht um das Bellen eines Hundes gehe.

Der Nachbar, der Anzeige erstattet hatte, zog es hingegen am Telefon vor, nicht selbst Rede und Antwort zu stellen, und verwies auf seinen Anwalt. Der Streit selbst, in dessen Mittelpunkt bis jetzt der Maremmen-Abruzzen-Schäferhund Miro steht, nimmt inzwischen immer groteskere Züge an.

Rechtsanwältin Cecilia Venturini aus Riva del Garda, die als Rechtsbeistand Eva Munter vor Gericht vertritt, lädt aber dazu ein, die ganze Geschichte unter einem anderen Gesichtspunkt zu sehen.

„Die Staatsanwaltschaft von Trient hat das Gesetz angewendet. Die Unterstützung für die Petition beweist aber auch, dass die Anforderungen des Gesetzes und das gemeinsame Empfinden sich nicht auf einer Linie befinden. Aber der Kern der Angelegenheit ist, ob ein Hund überhaupt als ein zu beschlagnahmendes Gut gesehen werden kann?”, fragt sich Rechtsanwältin Cecilia Venturini.

Die Rechtsanwältin weist an dieser Stelle auf verschiedene Richtersprüche, die in ähnlichen Fällen gefällt wurden, hin und fordert ein Eingreifen des Gesetzgebers.

Für sie, Eva Munter und die über 150.000 Unterstützer der Onlinepetition steht aber heute schon fest, dass Haustiere keine Güter sind, die beschlagnahmt werden können.

Und was meinen unsere Leserinnen und Leser?

 

Von: ka