Diskussion um Wellen der Ausflugsschiffe

Gardasee-Strand geht verloren

Freitag, 08. August 2025 | 12:12 Uhr

Von: luk

Garda – Einer der bekanntesten und meistfotografierten Orte am Gardasee sorgt derzeit für Diskussionen: Die kleine Bucht „Il Corno“ nahe der Landzunge Punta San Vigilio ist laut Kritikern massiv von Erosion betroffen. Verursacht werde dies durch die Wellen der Passagierschiffe von Navigarda, dem Betreiber des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem See.

Nicht nur die natürliche Uferlandschaft sei gefährdet, heißt es, sondern auch Segelkurse für Kinder, die regelmäßig in der Bucht abgehalten werden. Die örtliche Oppositionsgruppe „Garda Futura“ hat deshalb eine Anfrage an Bürgermeister Davide Bendinelli gerichtet und fordert Maßnahmen.

Kritik von Segelverein und Opposition

Ausgelöst wurde die Debatte durch ein Schreiben des Präsidenten der Lega Navale Italiana, Giorgio Castellani, der bereits am 10. Juli eine offizielle Beschwerde an Navigarda, die Gemeinde und die Gemeinderätin Lorenza Ragnolini geschickt hatte. Darin wird kritisiert, dass tägliche Anlandungen mit bis zu 27 Anfahrten pro Tag, teils mit Hochgeschwindigkeits-Schiffen, starke Wellen erzeugen, die sowohl die Strandstruktur als auch die Sicherheit von Schwimmern und Booten gefährden.

Ragnolini fordert darüber hinaus eine „Renaturierung“ des Corno-Strandes, da frühere Eingriffe – insbesondere Betonarbeiten zur Befestigung und Befahrbarkeit des Ufers – eine künstliche Barriere geschaffen hätten, an der sich die Wellen nun zusätzlich brechen und die Rückströmung verstärken.

Navigarda verweist auf öffentlich-rechtlichen Auftrag

Navigarda weist die Vorwürfe in einer schriftlichen Stellungnahme vom 31. Juli zurück. Direktor Alessandro Acquafredda verweist auf die interregionale Gesetzgebung von 2002, wonach die Regeln zur Uferzone, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Navigationsverbote nicht für öffentliche Linienschiffe gelten. Man erfülle einen gesetzlich autorisierten und essenziellen öffentlichen Dienst und könne keine Verantwortung für mögliche Einschränkungen bei Freizeitaktivitäten übernehmen.

Juristische Grauzone – gegenseitige Verantwortung?

Die Diskussion dreht sich nun um die Auslegung der Gesetzeslage: Während Navigarda sich auf Artikel 15 des Gesetzes beruft, verweist die Lega Navale auf Artikel 9, der besagt, dass auch öffentliche Verkehrseinheiten Rücksicht auf Badegäste, Sportboote, Angler und Segelschulen nehmen müssen. Dort ist festgehalten, dass Schiffsführer verpflichtet sind, sicherheitsrelevante Wellenbildung, Sog oder Lärm zu vermeiden.

Einladung zum Dialog

Navigarda hat mittlerweile ein Gesprächsangebot an alle Beteiligten ausgesprochen, um gemeinsam über mögliche Lösungen zu diskutieren. Wie ein solcher Interessensausgleich zwischen Naturschutz, öffentlichem Verkehr und Freizeitnutzung am Gardasee konkret aussehen könnte, bleibt jedoch laut dem Corriere della Sera vorerst offen.

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