Ehepaare und „von gemeinsamen Gefühlen verbundene Paare“ dürfen hoffen

Gemeinsame Corona-Weihnachten für getrennt lebende Paare?

Dienstag, 01. Dezember 2020 | 08:01 Uhr

Rom – Getrennt lebende Ehe- und Liebespaare hoffen, dass im neuen Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte, das am 3. Dezember verabschiedet wird, am Tag darauf in Kraft treten und bis Anfang des nächsten Jahres – also über alle Feiertage hinweg – gelten soll, auch ihre Wünsche und Forderungen berücksichtigt werden.

Reuters

Derzeit sieht es so aus, dass das „Weihnachtsdekret“ für Ehepartner und „von gemeinsamen Gefühlen verbundene Paare“ Ausnahmen vom Verbot, die Wohnsitzregion zu verlassen, vorsehen wird. Dies ist aber noch in der Schwebe. Zudem dürfte gleich wie im Frühjahr die Frage, ab wann eine Beziehung als „stabil“ und „von gemeinsamen Gefühlen verbunden“ genug gilt, um in den Genuss der Ausnahmen zu kommen.

ANSA / PAOLO SALMOIRAGO

Letzten Erkenntnissen zufolge dürfte das sich in Arbeit befindende „Weihnachtsdekret“ ab dem 18. oder 19. Dezember ein Verbot des Verlassens der Wohnsitzregion vorsehen. Allerdings wird in Regierungskreisen über einige Ausnahmen nachgedacht. Um die älteren Leute in der Weihnachtszeit nicht alleine zu lassen, dürfte es Söhnen und Töchtern erlaubt werden, die Eltern und Großeltern, die in einer anderen Region leben, über die Festtage zu besuchen. Auch dem weihnachtlichen Zusammentreffen von Eheleuten, die in verschiedenen Regionen leben und arbeiten, dürfte laut letzten Informationen nichts im Wege stehen.

ANSA/Foto resa disponibile dalla sposa

Was hingegen die Lebensgefährten anbelangt, wird derzeit darüber beraten, ob in diesem Fall die bereits bestehende Regelung, die es einem aus dem Ausland einreisenden Partner erlaubt, die Person, mit der er eine „stabile Gefühlsbindung“ pflegt, zu besuchen, zum Tragen kommen soll. Aber gleich wie im Frühjahr stellt sich die Frage, wie „Lebensgefährte“ und wie „stabile Gefühlsbindung“ definiert werden.

Wie das angesehene Rechtsportal „diritto.it“ beschreibt, sind nach dem Gesetz unter Lebensgefährten in Wirklichkeit zwei volljährige Personen zu verstehen, die durch emotionale Bindungen der Zuneigung und durch gegenseitigen moralischen und materiellen Beistand dauerhaft verbunden, aber nicht durch Verwandtschaft oder Adoption, Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft gebunden sind. Dafür ist keine Selbsterklärung notwendig. Lebensgefährten können ihre „stabile Gefühlsbindung“ mit einer Erklärung in jedem Moment bezeugen.

In jedem Fall müssen die Lebensgefährten, die in unterschiedlichen italienischen Regionen leben, darauf warten, welche Details das Dekret des Präsidenten des Ministerrates für diese Fälle vorsehen wird.

Facebook/Congiunti e fidanzati FUORI REGIONE

Unterdessen steigt der Druck auf die Regierung. Die Zeitung „Il Fatto Quotidiano“ veröffentlichte unter anderem den Hilferuf einer Frau, deren Freund in einer anderen Region lebt.

„Es gibt eine Unzahl von Familien, von Geschwistern und von Freunden, die durch dieses Dekret, das zum wiederholten Mal keine Selbsterklärung mit dem Punkt ‚Besuch der stabilen Gefühlsbindung‘ vorsieht, getrennt sind. Wir fordern für dieses so heikle Thema eine größere Sensibilität. Wir arbeiten und verbringen Arbeitstage, als sei nichts geschehen, nur um dann mit dem Bewusstsein und der Bitterkeit im Herzen nach Hause zurückzukehren, weil wir nicht wissen, ob und wann wir unseren geliebten Menschen wiedersehen können. Wir sind alleine und leben oft in einer Stadt, die nicht unsere Heimat ist. Wir befinden uns weit weg von unseren Familien oder unserem Freund. Vor dieser Pandemie waren unsere Liebesgeschichten noch glücklich“, so der traurige Brief einer Liebenden, die ihren Freund nicht sehen kann.

ANSA/Franco Cautillo

Ähnliche Organisationen und Vereinigungen wie „Love is not tourism“ werben ebenfalls für ein Besuchsrecht von Lebenspartnern. Im Mittelpunkt stehen hier binationale Liebesverbindungen, bei denen einem Partner die Einreise nach Italien verwehrt wird. Die Aktivisten von „Love is not tourism“ kämpfen dafür, die Einreise nach Italien aus „Liebesgründen“ möglichst weit zu liberalisieren.

ANSA / PAOLO SALMOIRAGO

Mit der Facebook-Gruppe „Congiunti e fidanzati fuori regione“ hoffen auch viele gezwungenermaßen getrennt lebende Paare, mehr Druck auf die römische Corona-Politik ausüben zu können. In ihren Posts berichten Mitglieder von teilweise absurden Fällen, wie beispielsweise jenen, in denen Liebespaare, die nur wenige Kilometer entfernt voneinander wohnen, aber von einer Regionalgrenze getrennt sind, sich nicht treffen dürfen.

Traurig und nachdenklich stimmt diese unglücklichen Liebespaare, dass in einem Umfeld, in dem sogar Einkaufszentren wieder öffnen und die Straßen voller Menschen sind, ausgerechnet von ihnen eine Gefahr der Verbreitung des Coronavirus ausgehen soll. Viele Paare meinen, dass sie zu jenen gehören, die in der Coronaepidemie emotional den höchsten Preis zahlen. Ob ihre Wünsche diesmal berücksichtigt werden?

Von: ka