Betroffenen sollen straffrei bleiben

Gesetzesänderung zur Notwehr auf der Zielgeraden

Donnerstag, 17. Januar 2019 | 12:01 Uhr

Rom – Kaum mehr als zwei Stunden hat Justizkommission der Abgeordnetenkammer benötigt, um 81 Abänderungsanträge zum Gesetzentwurf zur Notwehr zu behandeln. Sämtliche Anträge wurden abgelehnt.

Damit wandert der Text, den der Senat im Dezember verabschiedet hat, unmittelbar ins Plenum der Kammer. Innenminister und Lega-Vorsitzender Matteo Salvini, dem das Gesetz ein wichtiges Anliegen ist, erklärte, er hoffe, dass der Entwurf spätestens im Februar genehmigt wird.

Zu Jahresbeginn fürchtete sich die Lega noch vor möglichen Heckenschützen in den Reihen des Koalitionspartners, doch die Fünf-Sterne-Bewegung scheint auf ein weiteres Eingreifen zu verzichten.

Die Lega hatte sich im Wahlkampf eine Änderung der Gesetzeslage auf die Fahne geschrieben. „Wir gehen einem weiteren gehaltenem Versprechen den Italienern gegenüber entgegen“, erklärte Salvini Medienberichten zufolge.

Der Gesetzentwurf soll die derzeitige Regelung in Zusammenhang mit Notwehr und fahrlässigem Exzess erneuern. Konkret sollen jene, die sich Im Fall von Diebstahl und Raub selbst verteidigen, straffrei bleiben.

Von: mk