Anrainer rufen Carabinieri

Herzlos: Obdachloser mietet wegen Kälte Garage, wird aber vertrieben

Freitag, 15. Dezember 2017 | 08:18 Uhr

Cossato – Ein unrühmliches Ende nahm der Versuch eines Obdachlosen, eine Garage anzumieten, um sich vor der Kälte zu schützen. Als die Bewohner des Kondominiums herausfanden, dass die Garage nicht als Abstellraum, sondern als „Wohnsitz“ benutzt wurde, verständigten sie die Carabinieri.

Die „ins Gegenteil verkehrte Weihnachtsgeschichte“ ereignete sich in Cossato, einer Kleinstadt in der Nähe von Biella im Piemont. Um sich vor der derzeit in der norditalienischen Region Piemont herrschenden Eiseskälte – erst am Mittwoch war ein Obdachloser in Chivasso bei Turin im Freien erfroren – zu schützen, fasste ein 40-Jähriger den Entschluss, eine Garage anzumieten, um dort in den Wintermonaten zu übernachten. Er wurde bei der Suche schnell fündig, unterschrieb einen Mietvertrag, hinterließ der Vermieterin eine Kaution und bezahlte auch einen Vorschuss auf die Mietkosten. Der Vermieterin erklärte er, dass er die Garage als Abstell- und Lagerraum zu nutzen gedenke.

Twitter/Cossato

Den Bewohnern des Kondominiums kam die Sache aber sehr verdächtig vor. Als sie nach wenigen Tagen herausfanden, dass die Garage nicht als Abstellraum, sondern praktisch als nächtlicher „Wohnsitz“ benutzt wurde, dachten sie zuerst, dass der Obdachlose auf illegale Weise eine leer stehende Garage besetzt habe. Umgehend verständigten sie die Carabinieri. Die Ordnungshüter stellten die Identität des 40-Jährigen, der wegen einiger kleinerer Vorstrafen für sie kein Unbekannter war, fest und sahen sich dann aufgrund der gesetzlichen Lage gezwungen, den Mann aus seinem „Heim“ zu entfernen. Die Vermieterin der Garage bestätigte den Carabinieri, dass sie die Garage an den Mann vermietet habe, was aber unter der Bedingung geschehen sei, dass der 40-Jährige sie als Abstellraum und nicht als „Wohnstatt“ nutzen würde. Der Mietvertrag wurde mit sofortiger Wirkung aufgelöst und bereits am Donnerstag gab der Obdachlose die „Wohnungsschlüssel“ an die Besitzerin der Garage zurück.

Rein vom Gesetz her haben die Kondominiumsbewohner richtig gehandelt, aber ein schaler Nachgeschmack bleibt. Es bleibt auch die Hoffnung, dass der Mann, der sich auf „fast legalem“ Weg ein Winterquartier beschaffen wollte, für die kalten Monate in einem Hospiz oder in einer anderen karitativen Einrichtung unterkommt.

Von: ka