Von: ka
Modena – „Ich wusste nicht, dass ich mit einem Pornostar zusammenlebte, und als ich erfuhr, dass sie in Rotlichtfilmen mitspielte, verließ ich sie“, so der Polizist zu den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs. Daraufhin hob der Verwaltungsgerichtshof eine Disziplinarmaßnahme, die der Quästor gegen den Polizisten verhängt hatte, auf. Zudem wurde das Innenministerium dazu verurteilt, dem Polizisten die monatlich vom Gehalt einbehaltene Geldstrafe zurückzuerstatten.
Modena, si fidanza con una pornostar. Poliziotto nei guai: "Non lo sapevo" – il Resto del Carlino https://t.co/jqjBwQ1M4j
— vale reggiani (@vale_reggiani) May 22, 2019
Die Geschichte des kuriosen Rechtsstreits begann im fernen Jahr 2014, als der Polizeibeamte mit einer Frau, die damals als Baristin in einem Bowling-Club in Modena arbeitete, eine Beziehung einging. Laut den Ermittlungen reiste die Frau ein Jahr später ohne das Wissen des Polizisten in die Tschechische Republik, um dort an zwei Pornofilmen mitzuwirken. Obwohl der Polizist beteuerte, vom Zweitleben seiner damaligen Freundin nichts gewusst zu habeb, und obwohl er angab, beim Bekanntwerden des „Zweitjobs“ sie sofort verlassen zu haben, wurde gegen ihn ein polizeiinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. In der Folge wurde der Polizist vom Quästor zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, die aus dem Einbehalt von einem Zehntel des Gehalts bestand. Grundlage der Verurteilung war die angebliche Missachtung der Dienstvorschrift, die es Beamten der Staatspolizei verbietet, mit Personen, „die einer unmoralischen Arbeit nachgehen oder gegen die guten Sitten verstoßen“, zu verkehren.
Modena. Fidanzata pornostar: paga tagliata al poliziotto di Modena. Il Tar annulla la sanzione https://t.co/XNzHbfpZZR
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Der Polizist, der sich im Recht sah, gab sich aber nicht geschlagen und zog vor das Verwaltungsgericht. Die Rechtsanwälte des Polizisten wiesen die Richter darauf hin, dass dem jungen Polizisten eine Verwaltungsstrafe aufgebrummt worden war, ohne dass berücksichtigt worden wäre, dass die Frau den Rekurssteller über ihre Karriere als Pornodarstellerin nicht in Kenntnis gesetzt hatte. Außerdem, so die Anwälte des Rekursstellers, hätten sich im Lauf der Geschichte sowohl die Moralvorstellungen als auch die Auffassung, was „gute Sitten“ seien, verändert. Die Anwälte unterstrichen zudem, dass seine ehemalige Freundin in ihren Rotlichtfilmen ein Pseudonym verwendet hatte, sodass sie in der Praxis nicht erkennbar gewesen war. Der Polizist konnte auch glaubhaft nachweisen, dass er, nachdem er von der „Schauspielkarriere“ seiner Freundin erfahren hatte, sofort ausgezogen war und den Wohnsitz gewechselt hatte.
Die Richter des Verwaltungsgerichts schlossen sich diesen Argumenten an. „Da vonseiten des Rekursstellers das Bewusstsein fehlte, mit einem Pornostar zusammenzuleben, wird auch der Eigentümlichkeit der Beanstandung die Grundlage entzogen, was bedeutet, dass die Disziplinarmaßnahme rechtswidrig ist und sie annulliert werden muss“, so die Richter. Das Verwaltungsgericht verurteilte im gleichen Zug auch das Innenministerium, dem Polizisten die bisher vom Gehalt einbehaltene Geldsumme – insgesamt 2.000 Euro – zurückzuerstatten.
Im kuriosen Justizstreit behielt also der junge Polizist recht.