Von: luk
Trient – Die Zahl der Fahrzeuge ohne gültige technische Inspektion im Trentino nimmt deutlich zu. Das zeigen aktuelle Kontrollen der Ortspolizei, bei denen immer häufiger abgelaufene Revisionen festgestellt werden. Die Folgen für Fahrzeughalter können teuer werden: Die Geldstrafen reichen von 173 bis 694 Euro – und können sogar dann verhängt werden, wenn das Auto lediglich auf öffentlichem Grund geparkt ist.
Allein am vergangenen Wochenende wurden 16 Lenkerinnen und Lenker von der Ortspolizei bestraft, weil ihre Fahrzeuge keine gültige Revision mehr hatten. Ein weiteres Beispiel liefert die Ortspolizei “Alta Valsugana”: Dort wurden im Laufe des Jahres 2025 insgesamt 152 Strafen wegen fehlender Fahrzeugüberprüfung ausgesprochen.
Kontrollen auch ohne Polizeiposten
Die Überprüfung erfolgt längst nicht mehr nur im Rahmen klassischer Verkehrskontrollen. Auch elektronische Systeme wie das sogenannte „Targa System“, das Kennzeichen automatisch erfasst, kommen zum Einsatz. Zudem gilt: Auch ein abgestelltes Fahrzeug befindet sich rechtlich im „Straßenverkehr“. Wer also ein Auto ohne gültige Revision auf öffentlichem Grund parkt, riskiert ebenfalls eine Anzeige.
Nach der Strafe muss sich der Fahrzeughalter an die zuständige Behörde wenden. Dort wird im Zulassungsschein ein Vermerk „nicht überprüft“ angebracht, der das Fahrzeug faktisch stilllegt. Erst nach erfolgter Revision bei der Motorisierungsbehörde oder einem autorisierten Prüfzentrum wird diese Sperre wieder aufgehoben.
Drastische Folgen bei Weiterfahrt
Besonders teuer wird es, wenn trotz Stilllegung weitergefahren wird. In diesem Fall drohen Strafen zwischen 1.998 und 7.993 Euro, ein verwaltungsrechtlicher Stillstand des Fahrzeugs für 90 Tage und bei Wiederholung sogar die Beschlagnahmung des Autos. Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Kommt es mit einem nicht überprüften Fahrzeug zu einem Unfall, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.
Keine automatische Erinnerung
Ein zusätzlicher Stolperstein für viele Autobesitzer: Es gibt keine offizielle Erinnerung an den Ablauf der Revision. Weder per Post noch über die staatliche App „Io“ wird der Termin angezeigt – im Gegensatz zum Ablaufdatum des Führerscheins. In vielen Fällen erinnern zwar Werkstätten oder Prüfzentren per SMS oder Schreiben, rechtlich verantwortlich bleibt jedoch ausschließlich der Fahrzeughalter.
Die Regelung ist klar: Die Revision ist alle zwei Jahre durchzuführen, jeweils bis zum Ende des betreffenden Monats, unabhängig vom genauen Zulassungstag. Ein Beispiel: Ein Fahrzeug, das am 12. September 2025 erstmals zugelassen wurde, muss spätestens bis zum 30. September 2029 zur ersten Überprüfung und danach alle zwei Jahre erneut bis Ende September.
Die Behörden raten daher dringend, die Fristen selbst im Blick zu behalten, um hohe Strafen und unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.




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