Onlinevormerkung, Desinfizierung und soziale Distanzierung

Strenge „Corona-Strandordnung“ vorgeschrieben – VIDEO

Mittwoch, 13. Mai 2020 | 08:07 Uhr

Rom – Die Badestrandbetreiber, die sich bereits seit Wochen Gedanken über einen Covid-19-sicheren Strandurlaub machen und entsprechende Experimente durchführen, erhalten mit dem vom Versicherungsinstitut gegen Arbeitsunfälle Inail und vom Obersten Gesundheitsinstitut ISS (Istituto Superiore di Sanità) erarbeiteten Protokoll die lange erwarteten, rechtlich verbindlichen Vorschriften, um die Badesaison endlich in Angriff nehmen zu können. Neben sozialer Distanzierung am Strand und im Wasser sehen die Regeln unter anderem eine Desinfizierung der Sonnenliegen und eine obligatorische Vormerkung des Schirmplatzes vor.

Ganz gleich, ob es sich um frei zugängliche Strände oder um von Konzessionären betriebene Seebäder handelt, werden die Regeln sehr streng sein. Auch an vielen freien italienischen Stränden wird nur einer bestimmten, von den einzelnen Gemeinden festgelegten Anzahl von Gästen erlaubt sein, sich gleichzeitig auf dem Strand aufzuhalten.

ANSA/TGR PUGLIA

Um dies zu erreichen, ist für einen Platz auf dem freien Strand eine obligatorische Onlinevormerkung vorgesehen. Um Ansammlungen von Badegästen zu vermeiden und die sozialen Kontakte eines eventuell Corona-postiven Strandgastes zurückverfolgen zu können, denken die Experten zudem über die Einführung einer App nach. Einmal auf dem Strand nehmen die Badenden einen von Bändern und Pfosten gekennzeichneten und genau begrenzten Platz ein, wo sie ihren Schirm in den Sand pflanzen dürfen. Um allen Gästen einen Zugang zum Strand zu ermöglichen, wird es den zuständigen Gemeinden erlaubt sein, neben der obligatorischen Vormerkung auch Turnusse einzuführen. Den Gemeinden obliegt es auch, eine Firma mit der Desinfizierung des freien Strandes zu beauftragen.

Für die von den Konzessionären betriebenen Seebäder hingegen ist zwischen den Schirmen ein Abstand von viereinhalb bis fünf Metern vorgeschrieben. Die Strandgäste, die sowohl bei der Ankunft als auch beim Verlassen des Badestrandes eine Gesichtsmaske tragen müssen, sollen dazu angehalten werden, ihren nummerierten Schirmplatz vorzumerken und ihn, wenn möglich, online zu bezahlen. Die Registrierung der Kunden und des entsprechenden Schirmplatzes soll es im Fall eines Corona-positiven Badegastes ermöglichen, seine sozialen Kontakte zurückzuverfolgen. Die Strandliegen hingegen sollen nach jedem Gast desinfiziert werden. Ähnliche Hygieneregeln gelten für Duschen und Toiletten, die mehrmals am Tag desinfiziert werden sollen.

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Pubblicato da Corriere della Sera su Martedì 12 maggio 2020

Während es an der Strandlinie verboten sein wird, sich dauerhaft aufzuhalten, muss sowohl auf dem Strand als auch im Meer die soziale Distanzierung gewahrt bleiben. Die Bademeister sind dabei dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Strandabschnitt keine Menschenansammlungen entstehen. Aus nachvollziehbaren Gründen werden die Kinderspielplätze sowie die strandnahen Schwimmbäder geschlossen bleiben. Auch Ballspiele wie Fußball oder Hochzeiten und andere Events werden in diesem Sommer auf Italiens Stränden fehlen.

Einerseits freuen sich die Gemeinden und besonders die Badestrandbetreiber, dass nun endlich Klarheit über die einzuhaltenden Regeln herrscht. Andererseits befürchten sie aber, dass die einzuhaltenden Vorschriften viele Gäste abschrecken werden. Hinzu kommt, dass die höheren Abstände und die strenge Kontingentierung des Strandzugangs die Anzahl der möglichen Kunden wohl spürbar verringern wird.

Ob die Urlaubsgäste, deren Geldbeutel vielfach bereits von der Corona-Krise schwer in Mitleidenschaft gezogen wurden, sich heuer diesen Hürdenlauf zum Meer antun werden, steht in den Sternen, aber unter Italiens Touristikern ist die Hoffnung dennoch groß, wenigstens noch einen Teil der Sommersaison retten zu können.

 

 

Von: ka