Änderung der Straßenverkehrsordnung setzt Treiben ein Ende

Unglaublich: Dank ausländischem Kennzeichen 432 Strafen nicht bezahlt

Sonntag, 27. Januar 2019 | 08:16 Uhr

Imola – Die Beamten der Stadtpolizei von Imola erwischten die Lenkerin eines mit einem ausländischen Kennzeichen versehenen Autos, die im Laufe mehrerer Jahre nicht weniger als 432 Strafbescheide gesammelt hatte. Infolge der bis zum 4. Dezember letzten Jahres geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung war es bisher unmöglich, die Bußgelder einzubringen. Nun aber kommt es für die Frau knüppeldick.

Facebook/RETE IMOLA

Bei einer Routinekontrolle hielten die Beamten der Stadtpolizei der Kleinstadt Imola in der Emilia Romagna ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen auf. Eine nähere Kontrolle der Fahrzeugdaten ergab, dass auf das Auto der Lenkerin – eine EU-Bürgerin mit Wohnsitz in Italien – ab dem Jahr 2013 von der Stadtpolizei nicht weniger als 432 Strafmandate ausgestellt worden waren. Alle Bußgeldbescheide betrafen das Abstellen des Fahrzeugs auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne den entsprechenden Tarif zu entrichten. Weil die internationalen Abkommen zwischen EU-Staaten für Parkplatzstrafen keinen Informationsaustausch vorsehen, war es bisher unmöglich, den Fahrzeughalter des ausländischen Fahrzeugs zu ermitteln und diesem die erfolgte Ausstellung eines Bußgeldbescheids mitzuteilen. Daher brauchte die Lenkerin jahrelang keine einzige der Strafen zu bezahlen.

Aber mit der Änderung der italienischen Straßenverkehrsordnung wurde diesem Missstand nun ein Ende bereitet. Jetzt ist auch der effektive Nutzer, der Lenker des Fahrzeugs, genauso wie sein Besitzer dazu verpflichtet, die ausgestellten Strafen zu bezahlen. Damit wurde der bisherigen Praxis – die Unmöglichkeit, den Besitzer des Fahrzeuges zu ermitteln und so das Gesetz zu umgehen – ein Riegel vorgeschoben. Für die Lenkerin kommt es nun knüppeldick. Sie muss alle ihr seit dem 4. Dezember 2018 – dem Tag des Inkrafttretens der Gesetzesänderung – aufgebrummten 13 Strafen bezahlen.

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Wirklich in sich hat es aber die zweite Strafe. Weil sie seit mehr als einem Jahr auf italienischem Staatsgebiet mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist, wurde der Frau vonseiten der Stadtpolizei die Verletzung des modifizierten Artikels 132 der italienischen Straßenverkehrsordnung beanstandet. Die Beamten verhängten die vorgesehene Geldstrafe von 712 Euro sowie die amtliche Stilllegung des Fahrzeugs. Das Auto der Frau wurde abgeschleppt und in ein Fahrzeugdepot gebracht. Um die endgültige Beschlagnahme des Fahrzeugs zu vermeiden, hat die Lenkerin nun 180 Tage Zeit, entweder das Fahrzeug in Italien zuzulassen oder, um das Fahrzeug außerhalb des italienischen Staatsgebiets bringen zu können, sich eine Zulassungsbescheinigung zu besorgen.

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Andrea Longhi, zuständiger Assessor für die Stadtpolizei der Stadtgemeinde von Imola, hat für die Änderungen der italienischen Straßenverkehrsordnung nur Lob übrig. Er freut sich darüber, dass dank der neuen Bestimmungen die ganzen Schlaumeier, die ihr mit ausländischem Kennzeichen versehenes Fahrzeug ohne auf Verbote zu achten durch verkehrsberuhigte Zonen fahren oder auf Bezahlparkplätzen abstellen, jetzt zur Kasse gebeten werden können.

Von: ka