Von: ka
Turin – Die piemontesische Metropole Turin könnte, sofern sich Geschädigter und Besitzerin einer toten Katze nicht vor dem Friedensrichter einigen, Schauplatz eines ganz besonders kuriosen Prozesses werden. Gegenstand der Verhandlung vor dem Friedensrichter ist eine Katze, die aus dem achten Stock eines Wohngebäudes auf einen zufällig darunter auf dem Gehsteig spazierenden Passanten gefallen war. Der Passant, ein 56-jähriger Mann aus Chieri bei Turin, erlitt eine schwere Nackenverletzung. Die Katze hingegen war auf der Stelle tot.
Es war ein lauer Sommertag, der 27. Juli 2017, als die kuriose Geschichte ihren Anfang nahm. Der 56-jährige I.G., der bisher erst zweimal in ein seinem Leben – einmal vor 30 Jahren anlässlich seines Militärdienstes und ein zweites Mal anlässlich der Zurschaustellung des Heiligen Grabtuches – in Turin gewesen war, beschloss an diesem Tag den Markt aufzusuchen. Seinen dritten Besuch der piemontesischen Metropole wird er vermutlich nie mehr vergessen. Gerade als er durch die Via Tripoli auf dem Gehweg zum Markt spazierte, fiel ihm plötzlich eine Katze auf dem Kopf. Der mit sechs Kilogramm Gewicht recht schwere „Haustiger“ war in einem vermutlich unbeaufsichtigten Moment seiner Besitzerin entwischt und hatte auf dem Geländer eines Balkons im achten Stock das Gleichgewicht verloren. Mit hoher Geschwindigkeit fiel die stattliche Katze geradewegs auf den Kopf von I.G.. Die Katze war auf der Stelle tot. Der 56-Jährige hingegen trug von der „Begegnung“ mit dem Haustier eine schwere Hals- und Nackenverletzung davon. Er wurde von den Rettungskräften in das Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte ihm damals eine Heilungsdauer von 30 Tagen bescheinigten. Allerdings leidet I.G. heute immer noch an den Folgen des Aufpralls der Katze, was zur Folge hat, dass der 56-jährige Mann weiterhin regelmäßig physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen muss.
Nachdem sie bereits letztes Jahr wegen unterbliebener Beaufsichtigung ihrer Katze von der Turiner Stadtpolizei mit einem Bußgeld belegt worden war, wurde gegen die Besitzerin der Katze nun ein Verfahren vor dem Friedensrichter eröffnet. Dort könnte es für die Frau nun knüppeldick kommen. Ein Friedensrichter muss nächste Woche entscheiden, ob und in welchem Ausmaß I.G. Anrecht auf Schadenersatz hat. Der 56-Jährige und sein Anwalt vertreten die These, dass die Besitzerin der Katze nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, um das Entwischen und den Sturz vom Balkon der Katze zu verhindern. Der Vorwurf lautet nicht weniger als auf fahrlässige Körperverletzung.
Sollten die Parteien vor dem Friedensrichter keine Einigung erzielen, ist ein gerichtliches Verfahren unabwendbar. Angesichts der gesetzlichen Lage und der bereits in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen ergangenen, richterlichen Urteile, bei denen es um von Haustieren verursachte Schäden ging, gehen Beobachter eher von einer erfolgreichen Schadenersatzklage und von einer Verurteilung der Besitzerin der Katze aus.
Der Vorfall in Turin mag kurios sein und vielleicht sogar den einen oder anderen Leser zum Schmunzeln bringen, er sollte aber allen Besitzern von Haustieren zu denken geben und sie darauf hinweisen, dass sie für alle Schäden, die ihr Tier eventuell verursacht, verantwortlich sind.